Welche verschiedenen schutzformen können im Asylverfahren erteilt werden?
Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt.
Wann bekommt man Flüchtlingsschutz?
Eine Person erhält subsidiären Schutz, wenn sie zwar nicht wie ein Asylberechtigter oder Flüchtling aus bestimmten Gründen verfolgt wird, ihr aber trotzdem in ihrer Heimat ein ernsthafter Schaden durch schwere Menschenrechtsverletzungen droht.
Welche Angaben sind für den Antrag auf Asyl erforderlich?
Beim Antrag auf Asyl werden zunächst lediglich die Personendaten sowie eine kurze schriftliche Schilderung der Flucht und deren Gründe erforderlich. Angaben zu Fluchtroute, zu Fluchthelfern sowie zur konkreten Einreise in Deutschland können ebenfalls verlangt werden.
Warum beruft sich ein Asylsuchender auf die Flucht?
Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.
Was entscheidet das BAMF über den Asylbewerber?
Wenige Monate nach der persönlichen Anhörung entscheidet das BAMF über den Asylantrag. Ausschlaggebend sind vor allem die persönliche Anhörung und die seitens des Asylbewerbers vorgelegten Beweise. Wenn das BAMF den Antrag auf Asyl anerkennt, erhält der Betroffene Asyl und darf somit in Deutschland bleiben.
Was sind die häufigsten Gründe für einen Asylantrag?
Ein Verhör, mehrtägige Haftstrafen und Schläge werden regelmäßig als nicht ausreichend angesehen. Einer der häufigsten Gründe für einen Asylantrag ist die Gefahr der Verfolgung. Diese muss zum Zeitpunkt der Flucht des Betroffenen recht konkret und wahrscheinlich sein und zudem unmittelbar bevorstehen.