Welche Versicherung bei Schnee?

Welche Versicherung bei Schnee?

Grundsätzlich gilt: Jeder Schaden, den Sie aufgrund von Schnee an einem anderen Fahrzeug verursachen, wird durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sollten Sie also auf einer glatten Straße in ein parkendes Auto schlittern, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden am parkenden Auto auf.

Wer zahlt Wasserschaden durch Schnee?

Wenn die Schneelast Dächer beschädigt oder sogar zum Einsturz bringt, zahlt in aller Regel die Gebäudeversicherung. „Das Dach ist immer in Bewegung, dadurch entstehen im Mörtel mit der Zeit Risse, auch da kann Schnee eindringen“, erklärt der Experte.

Ist die Schweiz obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert?

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Unfälle versichert.

Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?

Einige Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch. Hier besteht eine Versicherungspflicht: Beim Einparkieren haben Sie sich verschätzt – und schon hat das Auto hinter Ihnen eine Beule. Das kann jedem passieren. Und deshalb muss für jedes Fahrzeug in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Welche Beitragspflicht ist in der Schweiz obligatorisch?

Die Beitragspflicht ist für alle in der Schweiz erwerbstätigen Männer und Frauen obligatorisch, je zur Hälfte werden sie durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden bezahlt. Die Invalidenversicherung bezweckt die Eingliederung resp. Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behindert sind.

Wer ist nicht obligatorisch versichert?

Grundsätzlich sind auch Arbeitslose obligatorisch gegen Unfälle versichert. Wer ist nicht obligatorisch versichert? Nicht versichert sind nicht-erwerbstätige Personen wie: Hausfrauen und -männer ; Kinder ; Studierende ; Rentnerinnen und Rentner; Diese Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.

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