Welche Versicherung wenn ich was kaputt mache?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Haben Sie vorsätzlich gehandelt, zahlt die Versicherung nicht. Das ist zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie absichtlich das Eigentum einer Person beschädigen. Bei einfacher Fahrlässigkeit leistet die Haftpflichtversicherung hingegen.
Was zahlt die eigene Haftpflicht?
Ihre Privathaftpflicht kommt nicht für eigene Schäden auf, sondern nur für Schäden, die Sie anderen Personen und Sachen zufügen. Auch Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind, werden durch Ihre Privathaftpflicht nicht beglichen.
Welche Versicherung ist wirklich wichtig?
Zwei Versicherungen sollte wirklich jeder haben: eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es je nach Lebenssituation einige weitere Versicherungen, die sinnvoll sein können. Andere sind verzichtbar.
Ist man mit dem Eltern automatische bei der haftpflichtversichert?
Sofern Sie keinen Singletarif wählen, sind Ihre Kinder in Ihrer Haftpflichtversicherung meist automatisch mitversichert. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Kinder als auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, so lange diese minderjährig oder volljährig und noch in der Ausbildung und ledig sind.
Sind Kinder in der Ausbildung bei den Eltern haftpflichtversichert?
Grundsätzlich schließen die Familientarife von Haftpflichtversicherungen volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, mit ein – auch dann, wenn das Kind nicht mehr im selben Haushalt wohnt. Allerdings erlischt bei vielen Anbietern der Versicherungsschutz nach der ersten Ausbildungsetappe.
Sind Kinder in der Ausbildung mitversichert?
Der Lohn für eine Ausbildung oder BAföG für das Studium gilt nicht als leistungsbezogenes Entgelt. Kinder sind daher während des Studiums und der Ausbildung mitversichert.
Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?
Als Versicherungsnehmer sind Sie die im Rechtsschutz versicherte Person. Wenn Sie keinen Singletarif abgeschlossen haben, sind zusätzlich Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Haben Sie erwachsene Kinder, sind diese mitversichert, so lange sie noch in der Ausbildung und nicht verheiratet sind.