FAQ

Welche Versicherungen brauche ich bei meiner ersten Wohnung?

Welche Versicherungen brauche ich bei meiner ersten Wohnung?

Neben der Haftpflichtversicherung ist es vor allem die Hausratversicherung, über die man mit Bezug der ersten Wohnung nachdenken sollte. Die Hausratversicherung ist die Versicherung, die das eigene Inventar vor alltäglichen Gefahren im Alltag absichert.

Was benötige ich für die erste Wohnung?

Checkliste für die erste eigene Wohnung: Kleinen Teile nicht vergessen

  • Wasserkocher, Kaffeemaschine.
  • Toaster.
  • 2 bis 3 unterschiedlich große Töpfe.
  • Bratpfanne.
  • Schüsseln und Schneidebretter.
  • Pfannenwender, Kochlöffel, scharfe Messer.
  • Küchenhandtücher.

Was ist zu beachten beim Einzug?

Wohnungsübergabe beim Einzug: Worauf Sie achten sollten

  • Sicherheit für Mieter: Übergabeprotokoll beim Einzug erstellen.
  • Fristgerechter Mietbeginn: Wann die Wohnung übergeben sein muss.
  • Genau hinsehen: Mängel erkennen und dokumentieren.
  • Mängel entdeckt: Übernehmen Sie die Wohnung nur unter Vorbehalt.

Wie muss die Wohnung bei Einzug aussehen?

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen dazu, mit welcher Ausstattung und in welchem Zustand eine Wohnung zu vermieten ist. Sie muss lediglich über Wände, Dach und Boden sowie über einen Wasser- und Stromanschluss verfügen.

Wer muss Renovierung Mieter oder Vermieter?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Wann muss der Mieter bei Auszug streichen?

Eine grundsätzliche Renovierungspflicht zum Auszug gibt es nicht. Hat der Mieter die Wohnung frisch gestrichen, weil es im Mietvertrag so vereinbart war, und erfährt er erst später, dass er das nicht hätte tun müssen, kann er die Kosten vom Vermieter zurückverlangen.

Wann muss ein Mieter Schönheitsreparaturen machen?

So gilt es stets, wenn Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart haben. Es ist Aufgabe des Vermieters, die normalen Gebrauchsspuren zu beseitigen. Er muss also beispielsweise Wände und/oder Türen streichen, wenn sie mit der Zeit unansehnlich geworden sind. Im Mietrecht heißt das Schönheitsreparaturen.

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