Welche Versicherungen braucht man als Hausvermieter?

Welche Versicherungen braucht man als Hausvermieter?

Folgende Versicherungen sollten Sie als Vermieter unbedingt abschließen: Wohngebäudeversicherung zum Schutz Ihres Gebäudes vor Umwelteinflüssen und anderen Gefahren. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zum Schutz vor Schadensansprüchen bei Unfällen im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder dem Gemeinschaftseigentum.

Welche Versicherungen gibt es für Vermieter?

Wichtige Absicherungen als Vermieter

  • Welche Versicherungen sind für Vermieter wichtig?
  • Ein Muss: Wohngebäudeversicherung.
  • Ein Muss: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Sinnvoll: Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
  • Optional: Mietausfallversicherung.
  • Bei möblierter Vermietung sinnvoll: Hausratversicherung.

Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung betreten?

Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung? Ein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht, trotzdem darf ein Vermieter die Wohnung des Mieters betreten, wenn ein konkreter und berechtigter Grund vorliegt. Konkrekte Gründe können sein:

Kann der Vermieter ohne Anmeldung die Wohnung betreten?

Wasserrohrbruch), hier darf der Vermieter auch ohne Anmeldung die Wohnung betreten und eine Notöffnung vornehmen lassen, wenn er den Mieter nicht erreichen kann. Es ist bei längerer Abwesenheit deshalb ratsam, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen und den Vermieter hierüber zu informieren.

Kann der Vermieter die Wohnung spontan besichtigen?

Klingelt der Vermieter und will die Wohnung spontan besichtigen, dürfen Mieter nein sagen. Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen.

Kann der Vermieter die Wohnung Mietinteressenten zeigen?

Auch wenn der Eigentümer die Wohnung Mietinteressenten zeigen möchte, hat er ein Recht, sie zu betreten. Allerdings muss der Vermieter seinen Besuch rechtzeitig ankündigen und den Termin mit dem Mieter absprechen. Dies sollte er schriftlich tun, drei Termine zur Auswahl stellen und den Grund des Besuches nennen.

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