Welcher Schutz lohnt sich wirklich als IT-Freelancer?
Jung und gerade dabei, beruflich auf die eigenen Beinen zu kommen und voll durchzustarten. Da ist es normal, dass die Gedanken an schlechte Zeiten, an Krankheit oder berufliche Probleme ganz weit entfernt sind. Das dürfen sie auch sein – allerdings nur, wenn man ein sorgsam zusammengestelltes Absicherungspaket sein Eigen nennt, das im Fall der Fälle als Auffangnetz fungiert. Doch welchen Schutz benötigen junge Talente, die als Freelancer in der IT-Branche tätig werden möchten oder bereits tätig sind, wirklich?
1. Schutz für die Arbeit
Der Schritt in die Selbständigkeit bringt stets ein gewisses Risiko mit sich. Das gilt für den IT-Bereich genauso wie für andere Branchen auch. Vor allem im Fall einer Krankheit oder wenn eine schlechte Auftragslage herrscht, kann es problematisch werden. Denn Selbständige werden nun einmal nicht wie Angestellte von ihrem Arbeitgeber oder einer Versicherung wie der Arbeitslosenversicherung ein Stück weit aufgefangen. Stattdessen müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie in solchen Krisenzeiten abgesichert sind und ihre Ausgaben stemmen können.
Weiterhin ist es wichtig, die Haftungsfrage zu klären. Denn Freelancer tragen die Verantwortung für eventuelle Fehler und kommt es tatsächlich zu einem Haftungsfall, kann dies schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten. Wenn es um den Schutz für die Arbeit geht, sind daher verschiedene Versicherungen für jeden IT-Freelancer essentiell.
Die IT-Haftpflichtversicherung
Um sich vor einer Haftung zu schützen, sollte jeder IT-Freelancer noch vor dem Start in die Selbständigkeit, eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Police, die exakt auf die Bedürfnisse von Freelancern und anderen Selbständigen in der IT-Branche zugeschnitten ist. Sie eignet sich somit hervorragend für Berufsbilder, wie zum Beispiel
- Fachinformatiker
- IT-Berater
- IT-Dienstleister
- EDV-Consultant
- Software Developer
- SAP-Berater
- App-Entwickler
Die IT-Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn ein Freelancer einen Fehler macht und dadurch einen Schaden beim Kunden verursacht. Dabei kann es sich um einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden handeln. Ohne Versicherung müsste der Freelancer dafür selbst die Kosten tragen. Diese können im ungünstigsten Fall im sechsstelligen Bereich oder sogar noch höher liegen. Beträge also, die im Regelfall die Privatinsolvenz und damit in vielen Fällen auch das Ende der Selbständigkeit bedeuten würden – mit wenigen Ausnahmen.
Zum Verhängnis werden Selbständigen aber in vielen Fällen nicht einmal fachliche Fehler, sondern die zahlreichen gesetzlichen Regelungen, Vertragsklauseln, Geheimhaltungsvereinbarungen und Ähnliches. Freelancer müssen in ihrem Arbeitsalltag also jede Menge an Grundregeln beachten und dass es dabei früher oder später ungewollt und unbewusst zu einem Verstoß kommt, lässt sich oftmals kaum verhindern.
Schon kleine Unachtsamkeiten wie das Erwähnen des Kundennamens gegenüber einem unbeteiligten Dritten können unter Umständen eine Klage nach sich ziehen. Oder der Freelancer erkrankt und kann eine vertraglich vereinbarte Deadline nicht einhalten, was eventuell eine Vertragsstrafe nach sich zieht. Selbst kleinste Verstöße können ohne IT-Haftpflichtversicherung also kostspielig werden und die eigene Existenz bedrohen.
Die IT-Haftpflichtversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz eines jeden IT-Freelancer. Sie deckt zum Beispiel folgende Risiken ab:
- den Verdienstausfall des Kunden durch ein Verschulden des Freelancers
- Bußgelder bei Vertragsstrafen
- Strafen aus leichter oder grober Fahrlässigkeit
- Schadensersatzforderungen
Die IT-Haftpflichtversicherung alleine reicht aber für einen umfassenden Schutz trotzdem noch nicht aus. Sie sollte bestenfalls mit einem umfangreichen Rechtsschutzbaustein kombiniert werden und in jedem Fall eine Vergütungs-, Straf- sowie Rechtsschutzversicherung zur Insolvenzanfechtung enthalten.
Die Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt ähnliche Risiken ab wie die IT-Haftpflichtversicherung. In der Regel wird sie daher nicht ergänzend, sondern an ihrer Stelle abgeschlossen. Jeder Freelancer kann schlussendlich selbst entscheiden, welche der beiden Policen im individuellen Einzelfall die bessere Wahl darstellt.
Auch die Berufshaftpflichtversicherung deckt demnach typische Risiken in einem spezifischen Beruf ab. Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach ausgeübtem Beruf. Das kann demnach noch individuellere Wahlmöglichkeiten für IT Freelancer bedeuten. Denn die Berufshaftpflichtversicherung besteht in der Regel zunächst einmal aus einer soggenannten Grunddeckung. Hierbei handelt es sich vor allem um die Absicherung gegenüber möglicher Vermögensschäden beim Auftraggeber, die zum Beispiel durch einen Programmierfehler entstehen.
Zusätzlich zu dieser Grunddeckung gibt es bei der Berufshaftpflichtversicherung einer Erweiterung, die Personen- und Sachschäden umfasst. Sie wird in der Regel direkt mit einer Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert. Zuletzt hat der Freelancer die Auswahl zwischen individuellen Zusatzbausteinen, die er optimal auf seinen eigenen Bedarf anpassen kann. Dadurch kann er sein unternehmerisches Risiko auf ein Minimum senken, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Denn schon die Anwalts- und Gerichtskosten werden hinsichtlich der Liquidität häufig zum Problem, wenn keine entsprechende Versicherung vorliegt. Angenommen also, der IT-Freelancer verletzt mit seiner Arbeit aus Versehen die Rechte eines Dritten und daraufhin wird der Kunde verklagt: Bei einer entsprechenden Vertragsgrundlage müsste der Freelancer haften und den Schadensersatz zahlen. Ist die Berufshaftpflichtversicherung jedoch passgenau gestaltet, so springt sie sowohl für die Gerichts- und Anwaltskosten als auch für die konkrete Strafe ein.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
In einigen Fällen ist die Betriebshaftpflichtversicherung bereits in der Berufs- oder IT Haftpflichtversicherung inbegriffen. Falls nicht, sollte sie unbedingt gesondert abgeschlossen werden. Denn sie gilt als unverzichtbare Grundabsicherung für jedes Unternehmen und somit auch für jeden Selbständigen, unabhängig von der Branche. Sie deckt in erster Linie
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden ab.
Klassische Fälle sind zum Beispiel, dass ein Kunde zur Besprechung ins Büro des IT-Freelancers kommt, dort ausrutscht und sich verletzt. Oder dass der Selbständige bei der Arbeit im Unternehmen des Auftraggebers aus Versehen einen teuren Computer beschädigt. Es ist daher wichtig, bei Beginn der Selbständigkeit zu prüfen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung bereits in einer bestehenden Police inkludiert ist oder noch nicht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wie aus der vorangegangen Liste vielleicht ersichtlich wurde, fehlt noch ein wichtiger Baustein bei der Betriebshaftpflichtversicherung: Die Abdeckung von Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Gerade diese werden IT-Freelancern aber am häufigsten zum Verhängnis. Wer also über keine (ausreichende) Berufs- oder IT-Haftpflichtversicherung verfügt, sollte die eigene Betriebs- um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ergänzen.
Dieser Baustein deckt somit alle Vermögensschäden ab, die aus einem Berufsversehen entstehen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Datenverlust durch ein Sicherheitsleck in der programmierten Software handeln. Auch ein Produktionsstillstand aufgrund eines Systemausfalls, den der Freelancer verursacht hat, kann ein solches Berufsversehen sein.
Wenn es um Haftpflichtversicherungen geht, ist es daher für jeden IT-Freelancer wichtig, ein Gesamtkonzept zu finden, das die individuellen Risiken vollständig abdeckt. Je nach konkreter Tätigkeit, kann also der Abschluss unterschiedlicher Versicherungen und Bausteine sinnvoll sein.
Die Firmenrechtsschutzversicherung
Auch eine Rechtsschutzversicherung ist in vielen Haftpflichtversicherungen teilweise inkludiert. Allerdings übernehmen diese nicht immer die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern in vielen Fällen nur die zu zahlende Strafe. Doch selbst wenn diese übernommen wird, werden die Kosten nur von der Versicherung getragen, wenn der Freelancer der Angeklagte ist.
Demgegenüber greift eine Firmenrechtsschutzversicherung auch dann, wenn der IT-Freelancer selbst den Rechtsweg beschreiten möchte oder einfach eine anwaltliche Beratung wünscht. Dabei kann es sich um Fragen rund um Verträge handeln, um ein Verfahren wegen einer nicht bezahlten Rechnung durch den Kunden oder ähnliche Fälle. Die Firmenrechtsschutzversicherung schließt daher häufig auch den Bereich des Forderungsmanagements ein. Sie stellt somit eine wichtige Ergänzung dar, um eine vollständige Absicherung zu erreichen, wenn es um die Arbeit als IT-Freelancer geht.
Die Geschäftsinhaltsversicherung
Der letzte Baustein ist die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie stellt eine Sachversicherung dar, die das Inventar absichert, das zum Unternehmen des IT-Freelancers gehört. Vom Computer über eventuelle Lagerbestände bis hin zu kaufmännischen Einrichtungsgegenständen übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung alle Kosten, wenn es zu einem Schaden kommt.
Besonders bei der teuren Elektronik, mit der IT-Freelancer oftmals arbeiten, lohnt sich diese Versicherung in vielen Fällen. Häufig kann sie sogar direkt in Kombination mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
2. Schutz für den Menschen
Die Absicherung der Arbeitsrisiken ist für jeden IT-Freelancer also essentiell, aber längst noch nicht ausreichend. Denn es sind auch persönliche Risiken, die das Ende der Selbständigkeit oder finanzielle Probleme bedeuten können. Zusätzlich zu den bereits genannten Versicherungsbausteinen ist es daher zu Beginn einer jeden Gründung und auch in der IT wichtig, für einen umfassenden Schutz für den Menschen zu sorgen. Dafür kommen folgende Versicherungen infrage.
Die Kranken- und Pflegeversicherung
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung und das ist auch gut so. Denn jeder Mensch kann krank werden und wer dann nicht versichert ist, kann die anfallenden Kosten kaum aus der eigenen Tasche stemmen. IT-Selbständige haben hierbei aber dennoch mehr Wahlmöglichkeiten als die meisten Angestellten.
Sie können frei entscheiden, ob sie in die gesetzliche oder in eine private Krankenversicherung einzahlen möchten – und in welche. Beide Optionen bringen individuelle Vorteile mit sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Regelfall direkt die Pflegeversicherung inbegriffen. Dennoch kann es – genau wie bei einer privaten Krankenversicherung – sinnvoll sein, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Wichtig ist in beiden Fällen zudem, den Versicherungsschutz optimal auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Hierbei gibt es nämlich durchaus Unterschiede, beispielsweise bezüglich des Krankengeldes oder bei weiblichen IT-Freelancern im Fall einer Schwangerschaft. Auch, wenn die private Krankenversicherung augenscheinlich günstiger und damit die bessere Alternative ist, sollte dieser Schritt gut überlegt sein.
Denn zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen, ist nach dem Wechsel schwierig bis unmöglich. Nur unter Bedingungen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich – etwa, wenn die Selbständigkeit komplett aufgegeben wird. Wer also bestenfalls bis zur Rente selbständig bleiben möchte, sollte diese Entscheidung sorgfältig überdenken.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich wird durchschnittlich jeder vierte Erwerbstätige noch vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Dies kann vollständig oder teilweise, endgültig oder nur für einen gewissen Zeitraum geschehen.
In jedem Fall bedeutet die Arbeitsunfähigkeit aber erhebliche Einbußen beim Einkommen, denn für einen IT-Freelancer hängt dieses unmittelbar von seiner Arbeitsleistung ab. Die finanziellen Verpflichtungen wie die Rate für das Eigenheim, die Kosten für die Lebensmittel, die Versicherungsbeiträge und Ähnliches bleiben jedoch bestehen. Hinzu kommt, dass Selbständige in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und selbst wenn, so reicht diese nur selten zum Leben aus.
Dass viele IT-Freelancer vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurückschrecken, liegt vor allem an ihren hohen Kosten. Doch es handelt sich um eine wichtige Investition, auch oder vor allem in jungen Jahren. Denn die besten Policen sind für junge Freelancer ohne gesundheitliche Probleme wie Vorerkrankungen erhältlich. Wer hingegen zu lange wartet, kann unter Umständen keine Versicherung mehr abschließen oder es kommen Nachteile hinzu, wie etwa ein Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel.
Es ist daher für jeden IT-Freischaffenden wichtig, sich so früh wie möglich einen Überblick zu verschaffen und jene Police auszuwählen, die am besten zur individuellen Situation passt. Es gilt, sich von den Kosten nicht abschrecken zu lassen, zumal diese teilweise in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die BU-Versicherung stellt nämlich einen der wichtigsten Bausteine für die persönliche Absicherung dar, vor allem in der Selbständigkeit.
Die Altersabsicherung
Während die Krankenversicherungspflicht in Deutschland also auch für Selbständige gilt, ist das bei der Rentenversicherung nicht der Fall. IT-Freelancer können demnach selbst entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Entscheiden sie sich dagegen, ist eine private Vorsorge unverzichtbar. Doch auch zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Vorsorge sinnvoll, um im Alter ausreichend Geld zur Verfügung zu haben.
Wie IT-Freelancer vorsorgen, ist ihnen prinzipiell selbst überlassen. Hierfür stehen ihnen viele Möglichkeiten zur Verfügung, wie etwa:
- die Private Rentenversicherung
- die Riester- oder Rürup-Rente
- Immobilien
- Aktien oder ETFs
- Rohstoffe, wie etwa Edelmetalle
Im Regelfall empfiehlt sich eine Kombination mehrerer dieser Optionen, denn jede für sich bringt gewisse Vorteile, aber eben auch Nachteile und Risiken mit sich. Wer also ein ausgewogenes Portfolio erstellt und während der Selbständigkeit regelmäßig investiert, hat gute Chancen auf eine exzellente Altersabsicherung.
Die Kapital- oder Risikolebensversicherung
Eine Kapital- oder Risikolebensversicherung wiederum ist nicht in jedem Fall zu empfehlen. Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Versicherungsformen sinnvoll sind oder zusätzlich als Altersabsicherung dienen können.
Im Detail handelt es sich bei der Kapitallebensversicherung um eine Lebensversicherung, bei der ein gewisses Kapital aufgebaut wird, das im Todesfall oder nach Ablauf einer gewissen Frist ausbezahlt wird. Die Versicherungssumme wird somit angespart und kann nach Ablauf der Frist für die Altersabsicherung genutzt werden, wenn es – wie erhofft – nicht zum Todesfall kam.
Sollte dieser doch eintreten, so ist zumindest die Familie des IT-Freelancers abgesichert. Die Kapitallebensversicherung ist somit immer dann sinnvoll, wenn ein IT-Freelancer Hinterbliebene absichern möchte, weil zum Beispiel das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist oder er eine private Altersvorsorge aufbauen möchte.
Die Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung, deren Versicherungssumme tatsächlich nur im Todesfall ausbezahlt wird. Dafür ist sie im Regelfall um einiges günstiger als die Kapitallebensversicherung. Die Risikolebensversicherung lohnt sich somit nur, wenn Familienangehörige oder Geschäftspartner beziehungsweise weitere Personen abgesichert werden sollen. Als Begünstigte können somit viele verschiedene Optionen eingetragen werden, vom Ehepartner bis hin zu einem ganzen Unternehmen.
Bei den Lebensversicherungen gilt somit auch, stets im Einzelfall zu prüfen, ob diese sinnvoll sind und in welcher Form. Sie müssen zudem nicht direkt zu Beginn der Selbständigkeit abgeschlossen werden. Häufig ist
- eine Heirat,
- die Geburt eines Kindes,
- der Kauf eines Eigenheims,
- oder auch der Zusammenschluss des Unternehmens mit einem Geschäftspartner,
- die Änderung der Rechtsform
- oder eine andere Veränderung der privaten oder beruflichen Lebensumstände der ausschlaggebende Anlass.
Die Privathaftpflichtversicherung
Bestenfalls besitzt jeder in Deutschland auch eine private Haftpflichtversicherung. Das gilt somit auch für jeden IT-Freelancer. Sie deckt typische Alltagsrisiken ab. Damit sind vor allem Schäden an Personen oder Sachen gemeint, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Klassische Beispiele hierfür sind etwa zerbrochene Fensterscheiben beim Ballspielen, die Beschädigung von Mobiliar, während einem Freund beim Umzug geholfen wird, oder das Fallenlassen des Smartphones einer anderen Person. Auch im privaten Alltag können Schäden entstehen, die sich im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen.
Wichtig ist bei der Privathaftpflichtversicherung aber ebenfalls, dass diese an die individuellen Bedürfnisse angepasst wird. So gibt es zum Beispiel Policen, welche Schäden an einer Mietwohnung inkludieren. Andere Policen wiederum decken Schäden ab, die durch die Ausübung einer Sportart, durch die Haltung eines Haustiers oder auch durch die Beaufsichtigung von Kindern, die nicht die eigenen sind, entstehen können. Auch, wenn die Privathaftpflichtversicherung also nicht in einem direkten Zusammenhang zur Arbeit als IT-Freelancer seht, so ist sie doch im Alltag unverzichtbar und damit ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge.
Fazit
Es gibt eine ganze Reihe Versicherungen, die für einen IT-Freelancer sinnvoll sind. Je nach Lebenssituation können neben den vorgestellten Versicherungen sogar noch weitere Policen wie eine Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung und einige andere sinnvoll sein.
Auch bei der Arbeit als Freelancer in der IT kann es durch verschiedene Umstände zu sehr teuren Schäden kommen – sowohl technischer als auch finanzieller oder gesundheitlicher Art. Gerade junge Freelancer oder jene, die sich noch in der Gründungsphase befinden, sollten sich daher nicht nur auf den wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren, sondern erst einmal für eine grundlegende persönliche sowie berufliche Absicherung sorgen.
Ansonsten ist die Selbständigkeit unter Umständen schneller wieder vorbei als gedacht und führt schlimmstenfalls sogar in die Insolvenz / Privatinsolvenz. Bereits kleinste Fehler können bei mangelnder Absicherung das Aus bedeuten. Panik ist natürlich fehl am Platz, aber zur Vernunft im Umgang mit der persönlichen sowie beruflichen Vorsorge ist eindeutig zu raten. Denn wer sich selbst, seine Finanzen und seine berufliche Existenz in Sicherheit weiß, kann sorgenfreier arbeiten und sich vollständig auf seinen Erfolg in der IT-Branche fokussieren.
Bildernachweis:
- Foto 1/ Titelbild: stock.adobe.com, © Jelena
- Foto 2: stock.adobe.com, © bernardbodo
- Foto 3: stock.adobe.com, © weyo
- Foto 4: stock.adobe.com, © fizkes
- Foto 5: stock.adobe.com, © pongmoji
- Foto 6: stock.adobe.com, © asbe24
- Foto 7: stock.adobe.com, © kieferpix
- Foto 8: stock.adobe.com, © MinDof