Welche Versicherungen muss ein Hausverwalter abschließen?
Ein Ratgeber für alle Vermieter und Hausverwalter – Kurzfassung
- Die Wohngebäudeversicherung.
- Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
- Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
- Die Glasbruchversicherung.
- Die Rechtsschutzversicherung.
- Die Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter.
Welche Versicherungen gehören zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung im Interesse der Wohnungseigentümer?
Der Verwalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz für das zu verwaltende Objekt zu sorgen. Dies kann auch bedeuten, dass neben der Feuerversicherung auch eine Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung (Gebäudeversicherung) abgeschlossen werden muss.
Wer kann Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung sein?
Wichtig ist vor allem, dass die Wohngebäudeversicherung zugunsten des Eigentümers der Immobilie abgeschlossen wird. Aber folgende Verwandte dürfen Versicherungsnehmer sein, wenn der Begünstige der Eigentümer ist: (unverheiratete) Partner des Immobilienbesitzers. Kinder des Eigentümers.
Was ist wichtig bei der gemeinsamen Versicherung?
Bei den gemeinsamen Versicherungen ist wichtig: Eingeschlossen in die gemeinschaftliche Versicherung sind Ansprüche einzelner Wohnungseigner gegen den Verwalter, Ansprüche der Eigentümer untereinander und Ansprüche einzelner Parteien gegen die Gesamtgemeinschaft.
Was ist das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.
Was ist das Versicherungsrecht und die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind somit klar voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche. Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
Wie ist das privatrechtliche Versicherungsrecht geregelt?
Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (siehe auch Allgemeines Versicherungsrecht (Deutschland) ).