FAQ

Welche Versicherungen sollte ein Polizei haben?

Welche Versicherungen sollte ein Polizei haben?

Polizisten benötigen auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung, aber auch eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung, denn niemand ist davor gefeit, einem Dritten einen Schaden zuzufügen. Schäden in diesem Bereich können schnell existenzbedrohende oder existenzzerstörende Höhen erreichen.

Welche Versicherung für Bundespolizei?

Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte der Bundespolizei haben keine Heilfürsorge; sie sind überwiegend als Beihilfeberechtigte privat versichert. Die PVB der Bundespolizei sind grundsätzlich heilfürsorgeberechtigt.

Was sind die Grundlagen der Versicherungspflicht in der Schweiz?

Grundlagen der Versicherungspflicht. Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wer ist Träger der Arbeitslosenversicherung?

Übergreifend wird sie auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung bezeichnet. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Aufgaben der Förderung und Vermittlung haben Vorrang vor Entgeltersatzleistungen.

Was ist eine Versicherungspolice?

Bei einer Versicherungspolice handelt es sich um eine Urkunde über einen zwischen Versicherer und Versicherten erfolgreich zustande gekommenen Versicherungsvertrag. In der Regel sind die Begriffe Police und Versicherungsvertrag von gleicher Bedeutung. Versicherungspolicen enthalten alle wichtigen Daten eines Versicherungsvertrages.

Was ist eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in der Schweiz?

Versicherungspflicht bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz (Erwerbsortprinzip) Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) sind auch Personen in der Schweiz versicherungspflichtig, die in der EU/EFTA wohnen und eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben (z.B. Grenzgänger).

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