Welche Vertragsbedingungen gibt es?
Die Vertragsbedingungen für öffentliche Aufträge werden nach den folgenden Kategorien unterschieden: Allgemeine Vertragsbedingungen. Zusätzliche Vertragsbedingungen. Ergänzende Vertragsbedingungen.
Was sind besondere Vertragsbedingungen?
Durch besondere Vertragsbedingungen regelt der öffentliche Auftraggeber Bedingungen eines Auftrags, welche in Abweichung von den allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B oder VOL/B die Erfordernisse des konkreten Einzelauftrags regeln.
Was sind allgemeine Bedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Wo stehen die Vertragsbedingungen?
Vertragsbedingungen sind keine Bedingungen im Rechtssinne, sondern Bestandteile eines Vertrags. Allgemeine Vertragsbedingungen müssen „gestellt“ werden (§ 305 Abs. 1 BGB), einer der Vertragspartner (meist der Verwender) muss sie dem anderen (Verbraucher) gleichsam auferlegen.
Was sind zusätzliche Vertragsbedingungen?
Zusätzliche Vertragsbedingungen 1 sind vorformulierte Vertragsbedingungen von öffentlichen Auftraggebern, die ständig Leistungen vergeben. 2 Sie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
Was sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen?
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) befinden sich nicht in den Teilen A und B der VOB. Sie werden meistens dann in die Verdingungsunterlagen mit einbezogen, wenn ein und derselbe Auftraggeber bei gewöhnlich gleichartigen Baumaßnahmen zusätzliche und sehr spezielle Regelungen vereinbaren möchte.
Was hat Vorrang AGB oder Gesetz?
Einzelne gesetzliche Regelungen Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 305b BGB. Überraschende allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil, § 305c Abs. 1 BGB.
Wann muss man Agbs angeben?
Wer braucht AGB? Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht für jedes Unternehmen geeignet. Sofern etwa die Leistung in einem Ladengeschäft erbracht wird, sind AGB nicht zwingend erforderlich. Vor allem dann, wenn Ihr Unternehmen eine Vielzahl an Verträgen abschließt, ist die Nutzung von AGB sinnvoll.