Welche Volksabstimmungen gab es bisher in Oesterreich?

Welche Volksabstimmungen gab es bisher in Österreich?

In Österreich haben auf Bundesebene bislang zwei Volksabstimmungen und eine Volksbefragung: die am 5. November 1978 durchgeführte Volksabstimmung über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) sowie.

Wer initiiert eine Volksbefragung?

Ein Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung kann entweder vom Nationalrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Im Anschluss muss darüber eine Vorberatung im Hauptausschuss des Nationalrates stattfinden. Die Volksbefragung muss durchgeführt werden, wenn der Nationalrat dies mit Mehrheit beschließt.

Welche zwei Volksabstimmungen wurden bisher in Österreich durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

Allgemeines zur Volksabstimmung Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d.h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Bisher gab es erst zwei Volksabstimmungen (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und EU -Beitritt Österreichs).

Wie viele Volksbegehren gab es in Österreich?

Das erste Volksbegehren in Österreich wurde 1964 durchgeführt. Bisher – Stand 25. Jänner 2021 – wurden 53 Volksbegehren durchgeführt.

Wer kann eine Volksabstimmung verlangen?

Eine Volksabstimmung kann prinzipiell über jeden Gesetzesbeschluss abgehalten werden. Dies muss jedoch von einer einfachen Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden. Einem Beschluss gleichgestellt ist das schriftliche Verlangen der Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates außerhalb einer Sitzung .

Was war die erste und bislang einzige bundesweite Volksbefragung in der Geschichte Österreichs und wie lautete das Ergebnis?

Die erste bundesweite Volksbefragung in der Geschichte Österreichs war die Volksbefragung zur Wehrpflicht im Jahre 2013.

Wie nennt man die Abstimmung aller Wahlberechtigten?

Eine Volksabstimmung wird vom Bundespräsidenten angesetzt. Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt; der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend. Eine Volksabstimmung unterscheidet sich in der Durchführung fast nicht von einer Wahl.

Wie unterschreibt man ein Volksbegehren?

Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden. Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)

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