Welche Voraussetzungen fuer Grundrente?

Welche Voraussetzungen für Grundrente?

Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Der Zuschlag ist gestaffelt und erreicht bei 35 Jahren Grundrentenzeiten die volle Höhe. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet.

Wird bei der Grundrente das Einkommen des Ehepartners angerechnet?

„Bei der Grundrente wird sowohl das eigene als auch das Einkommen des Ehepartners angerechnet“, sagt Tanja Berni von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bei Einkommen über 2.300 Euro wird der über diesem Betrag liegende Teil zusätzlich in voller Höhe angerechnet.

Wer profitiert von der Grundrente?

Die Grundrente gilt für alle heutigen und für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie gilt für alle Rentenarten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten. Insgesamt sollen rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren.

Wer profitiert von der Grundrente 2021?

Im Durchschnitt dürfen Rentnerinnen und Rentner höchstens 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben. Das sind im Jahr 2021 rund 2 770 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Liegt das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens darüber, gibt es keinen Zuschlag.

Wer hat Recht auf Rente?

Anspruch auf die Regelaltersrente haben alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder Wartezeit. Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre.

Wer bekommt rentenzuschlag?

Von dem Rentenzuschlag sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Ein Antrag ist nicht nötig. Sobald die technische Umsetzung erfolgt ist, wird die Grundrente automatisch überwiesen.

Bei welchem Einkommen müssen Rentner Steuern zahlen?

Sie als Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

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