Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden damit ein Betriebsrat gegründet werden kann?
In einem Betrieb müssen mindestens 5 familienfremde und stimmberechtigte Arbeitnehmer (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) beschäftigt werden, damit eine Betriebsratswahl stattfinden kann.
Kann ich alleine einen Betriebsrat gründen?
Ein Betriebsrat kann jederzeit gegründet werden! Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 1) erwartet das sogar: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.” Die praktische Umsetzung ist gar nicht so schwer.
Wie bilde ich einen Betriebsrat?
Um einen Betriebsrat einzurichten, müssen Sie eine Betriebsratswahl veranstalten. Dazu benötigen Sie einen sogenannten Wahlvorstand. Der besteht aus drei Wahlberechtigten, von denen einer durch Abstimmung den Vorsitz übernimmt.
Was wäre ohne Betriebsrat?
Denn eins ist klar: Gibt es keinen Betriebsrat, gibt es auch keine Mitbestimmungsrechte. In Betrieben ohne Betriebsrat entfällt die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, die Mitwirkungsrechte können nicht rechtsverbindlich ausgeübt werden. Der Arbeitgeber darf allein entscheiden!
Warum wollen Unternehmen einen Betriebsrat?
Betriebliche Mitbestimmung ist wichtig, denn: Ein Arbeitgeber verliert bei seinen unternehmerischen Entscheidungen manchmal die Belange der Arbeitnehmer etwas aus den Augen. Da braucht es einen aufmerksamen Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft wahren kann.
Was passiert wenn kein neuer Betriebsrat gewählt wird?
Kommt keine Neuwahl zustande, weil ein Wahlvorstand nicht bestellt wurde oder andere Hinderungsgründe vorliegen, führt der Betriebsrat die Geschäfte vollumfänglich bis zum regulären Amtsende des bestehenden Betriebsrats weiter.
Kann ein Betriebsrat abgeschafft werden?
Wenn der Betriebsrat in grober Weise gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, kann dies zu seiner Auflösung führen. Die Auflösung des Betriebsrats wegen einer Pflichtverletzung kann aber nur durch das Arbeitsgericht erfolgen. Eine Abwahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer des Betriebs ist nicht möglich.
Was passiert wenn sich der Betriebsrat auflöst?
Der Betriebsrat behält nach beschlossenem Rücktritt des Gremiums seine Tätigkeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats und der Verkündung des Wahlergebnisses bei (vgl. § 22 BetrVG). Er muss nach dem Rücktrittsbeschluss unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Neuwahl bestellen.
Was kann man gegen einen Betriebsrat tun?
Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gem. § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.
Wann ist eine Neuwahl des Betriebsrates erforderlich?
Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.
Wann endet die Amtszeit des Betriebsrates?
31. Mai
Welche Gründe für außerplanmäßige Neuwahlen gibt es?
Welche Gründe für außerplanmäßige Neuwahlen gibt es? Es kann vorkommen, dass Mitglieder des Betriebsrates während der noch laufenden Amtszeit neu gewählt werden müssen. Neuwahlen werden unter anderem notwendig, wenn ein Mitglied von seiner Funktion als Betriebsrat zurücktritt und es keine Ersatzperson gibt.
Wie schnell müssen Neuwahlen stattfinden?
Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, so müssen nach Art. 39 Abs. 1 Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die erste vorgezogene Bundestagswahl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war die Bundestagswahl 1972.
Sind Gespräche mit dem Betriebsrat vertraulich?
Schweigepflicht für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die Schweigepflicht des Betriebsrats regelt § 79 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Haben Sie vorsätzlich Ihre Schweigepflicht als Betriebsrat verletzt, ist dies gemäß § 120 BetrVG strafbar.
Wo kann ich mich über den Betriebsrat beschweren?
Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG).
In welchem Fall verstößt ein betriebsratsmitglied gegen seine gesetzlichen Pflichten?
Das Betriebsratsmitglied muss die Pflicht schuldhaft verletzt haben. Das bedeutet, das Mitglied muss vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um eine „grobe“ Pflichtverletzung handeln. Eine leichte Pflichtverletzung reicht für einen Ausschluss deshalb nicht aus.
Was darf ein Betriebsratsvorsitzender nicht?
Vor allem und gerade auch der Betriebsratsvorsitzende. Der Vorsitzende kann also weder alleine Entscheidungen für den Betriebsrat treffen, noch auf den Betriebsratssitzungen mit einer Art doppeltem Stimmrecht oder ähnlichem andere Betriebsratsmitglieder überstimmen. Allerdings, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Was darf das einzelne betriebsratsmitglied?
Jedes Betriebsratsmitglied hat aber grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht, an allen Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Die Betriebsratstätigkeit eines Betriebsratsmitglieds muss nicht nur was den Zeitpunkt angeht, sondern auch im Hinblick auf ihren zeitlichen Umfang „erforderlich“ sein.
Was darf ein betriebsratsmitglied?
Im Einzelnen hat der Betriebsrat folgende Aufgaben zu erfüllen: Er muss darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden. Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat zu erfüllen?
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört dabei insbesondere, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu unterbreiten (vgl. § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) und Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen (§ 80 Abs.