Welche Voraussetzungen muss ihr Ehepartner erfüllen?
Ihr Ehepartner muss die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Diese sind: Sie/Er besitzt eine Arbeitsberechtigung oder eine Erlaubnis für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie/Er kann ein gesichertes, ausreichendes Einkommen nachweisen.
Wie besteht ein Nachzugsanspruch bei der Ehe?
Ein Nachzugsanspruch besteht auch, wenn die Ehe bereits bei der Erteilung des Aufenhaltstitels bestand und der Aufenthalt voraussichtlich über ein Jahr betragen wird. Ferner bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG (Daueraufenthalt EU eines anderen EU-Staates sowie früherer Bestand der Gemeinschaft) oder bei einer Blauen Karte EU.
Warum benötigen sie kein Visum für einen EU-Bürger?
Sie benötigen kein Visum: wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen, die von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Herkunftslandes Ihres Ehepartners) nach EU-Recht ausgestellt wurde.
Ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich?
Wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen und ohne Ihren Ehepartner mit Unionsbürgerschaft in ein anderes EU-/EWR-Land reisen, müssen Sie für die Einreise ein Visum beantragen.
Ist die Ehe für alle gleichgeschlechtlichen Partner eingetragen?
Da die Ehe für alle nunmehr auch Partnern gleichen Geschlechts offensteht, erübrigt es sich, Ihre Lebensgemeinschaft als eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu wollen. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz konnten Sie als gleichgeschlechtliche Partner bis Oktober 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
Wie definiert das Gesetz die Ehe für alle?
Das Gesetz definiert damit die „ Ehe für alle “. Hieß es zuvor „die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“, definiert das Gesetz nunmehr die Ehe als eine Lebensgemeinschaft, die von Personen unterschiedlichen, aber auch gleichen Geschlechts auf Lebenszeit eingegangen werden kann.
Welche Rechte haben sie als Ehepaar?
Als Ehepaar haben Sie auch als gleichgeschlechtliche Partner die gleichen Rechte wie andere Ehepaare auch. Dazu gehört, dass Sie gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren können. Möchten Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft beenden, wird diese aufgehoben. Haben Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt, wird diese geschieden.