Welche Vorgaben gibt es für eine Kündigung?
Formelle Vorgaben gibt es für eine Kündigung nicht. Sie muss allerdings immer im Original eingehen und unterschrieben werden. Das heißt, auch E-Mails mit eingescannter Unterschrift zählen nicht. Ob Sie die die Kündigung verschicken oder persönlich überreichen, ist Ihre Entscheidung.
Was sind die Konsequenzen bei eigener Kündigung?
Zudem verlieren Mitarbeiter bei eigener Kündigung in der Regel den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und das sind nicht die einzigen Konsequenzen, die auf Sie zukommen können, wenn Sie selbst kündigen, ohne einen neuen Job zu haben. Auch die Verhandlungsposition bei einem neuen Jobangebot ist meist schwächer.
Wie kann ich ihre Kündigung kündigen?
Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun – und sich an die geltenden Kündigungsfristen halten. Am besten sollten Sie Ihre Kündigung direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten geben.
Ist eine sofortige Kündigung sinnvoll?
Wenn Sie die Gefahr von Unfällen oder Gesundheitsrisiken sehen, kann eine sofortige Kündigung sinnvoll sein. Das gilt vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber nicht gewillt ist, die Risiken abzustellen. Den zuständigen Aufsichtsbehörden können Sie solche Missstände melden. Jeder hat mal einen schlechten Tag bei der Arbeit.
Was sollten sie beachten vor der Kündigung?
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Chef, bevor Sie eine Kündigung verfassen. Halten Sie sich an die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. Was in Ihrer Kündigung nicht fehlen darf: Ihre Unterschrift. Warum es sich lohnt, bis zum letzten Tag alles zu geben.
Wie lange muss ich mich kündigen?
Doch auch Sie müssen sich an bestimmte Termine halten, wenn Sie Ihren Job kündigen. Die gesetzliche Mindestfrist für eine Kündigung beträgt in der Probezeit zwei Wochen und danach 28 Tage. In Ihrem Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein. Ein Tarifvertrag kann die Fristen sogar verkürzen.
Wie lange dauert die Kündigung bis zum Quartalsende?
Beträgt Ihre Frist acht Wochen bis zum Quartalsende, darf sie nicht erst am 31. März eintreffen, sondern muss bereits am 5. Februar (kein Schaltjahr) zugestellt werden. Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung im Zweifel bis zum nächstmöglichen Termin. Auf Nummer sicher gehen Sie aber, wenn Sie eine weitere Kündigung mit neuem Datum abgeben.