Welche Vorschriften gelten fur das Lebensmittelrecht?

Welche Vorschriften gelten für das Lebensmittelrecht?

Im Übrigen gelten die Vorschriften der Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und die darauf gestützten Rechtsvorschriften. Bei Bedarf sollte die Beratung eines zugelassenen Lebensmittelsachverständigen in Anspruch genommen werden.

Welche Hygienevorschriften gelten für Lebensmittelunternehmer?

Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc..

Wie sind die Vorschriften für die Lebensmittelhygiene zu beachten?

In Abhängigkeit von Art, Umfang und vom Abgabeweg der in Verkehr gebrachten Lebensmittel sind die allgemeinen und spezifischen Anforderungen des EU -Lebensmittelhygienerechts und die Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung und Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung zu beachten.

Was ist die Verordnung für die Information über Lebensmittel?

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinsichtlich der Vorschriften für die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels.

Was sind die Angaben der Lebensmittelunternehmer?

Die Lebensmittelunternehmer müssen zudem sicherstellen, dass die Angaben stets auf dem aktuellen Stand sind. D. h. sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen zu melden. Hierzu zählen z. B. die Erweiterung der Betriebsräume oder Änderungen in der Produktpalette.

Was sind „Lebensmittelunternehmen“?

„Lebensmittelunternehmen“ sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002).

Wer ist verantwortlich für die Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften?

Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist der „Lebensmittelunternehmer“.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben