Welche Vorteile hat ein gemeinsames Konto?
Ein gemeinsames Konto birgt besonders für unverheiratete sowie verheiratete Paare und Wohngemeinschaften, aber auch für andere Zusammenschlüsse, viele Vorteile. Ausführliche Informationen zu allen Vor- sowie Nachteilen eines gemeinsamen Kontos finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Vor- und Nachteile.
Wie kann ich von einem gemeinsamen Konto profitieren?
Von einem gemeinsamen Konto können Ehepaare definitiv profitieren. Ein Gemeinschaftskonto hilft dabei, alle finanziellen Angelegenheiten von Ehepaaren abzuwickeln und fördert ein harmonisches Eheleben. Zudem kann ein gemeinsames Konto auch als Sparkonto für zukünftige Anschaffungen oder Ausgaben genutzt werden. Tipp 2
Wie alt sind sie für ein Gemeinschaftskonto?
Übrigens: Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Um ihr gemeinsames Konto zu nutzen, erhalten Sie neben Ihrer Girokarte (Debitkarte) auch einen Zugang zum Online- und Mobile Banking. Wenn es gewünscht ist, können beide Kontoinhaber außerdem eine Kreditkarte bekommen.
Wie können sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchten, sollten Sie gemeinsam mit allen künftigen Kontoinhabern zur nächstgelegenen Sparkassen-Filiale gehen. Unsere Beraterinnen und Berater werden Ihnen dann die Kontomodelle vorstellen, die sich für ein Gemeinschaftskonto anbieten.
Ist eine gemeinsame Kontoeröffnung möglich?
Häufig wird ein gemeinsames Konto, unabhängig davon, ob man verheiratet ist, als partnerschaftliches Oder-Konto geführt. Dennoch ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos auch für andre Zusammenschlüsse möglich: Für die gemeinsame Kontoeröffnung werden nur wenige Unterlagen benötigt.
Wer haftet mit einem Gemeinschaftskonto?
Wird mit dem Gemeinschaftskonto ein Kredit genutzt, der nicht mehr bedient werden kann, haften beide Kontoinhaber gleichermaßen. Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto nutzen, können Sie beide frei über das Guthaben verfügen. Auch beim Online-Banking müssen Sie nicht die Zustimmung des Anderen einholen.
Ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos möglich?
Dennoch ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos auch für andre Zusammenschlüsse möglich: 1 Wohngemeinschaften 2 Verheiratete oder unverheiratete Paare 3 Vereine 4 Firmen