Welche Vorteile hat man wenn man in einer Gewerkschaft ist?
Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, genießt handfeste Vorteile: Unterstützung bei Problemen im Betrieb oder am Arbeitsplatz, vielfältige Bildungs-, Beratungs- und Serviceangebote sowie Rechtsschutz. Die Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge.
Was sind Arbeitnehmerorganisationen?
Die deutschen Arbeitnehmerorganisationen – Gewerkschaften und berufsständischen Verbände – stehen in der Tradition der Vereinigungen, in denen sich die Arbeitenden seit Mitte des 19. Jahrhunderts zusammenschlossen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.
Wer sind die Vertragspartner bei einem Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag wird von den Tarifparteien verhandelt. Tarifpartei ist auf Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeberverband oder, bei einem Firmentarifvertrag, der einzelne Arbeitgeber. Auf Arbeitnehmerseite verhandelt die zuständige Gewerkschaft.
Wer sind die Vertragspartner bei Abschluss eines Tarifvertrages?
Tarifverträge werden von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für einzelne Branchen/Wirtschaftsbereiche abgeschlossen.
Wer sind die Vertragspartner von Betriebsvereinbarungen?
Betriebsvereinbarungen sind betriebsverfassungsrechtliche Verträge, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Wichtigste Vorschrift ist § 77 BetrVG. Auf Seiten des Betriebsrats ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zwingend erforderlich.
Wer sind die Beteiligten bei Tarifverhandlungen?
Nur Gewerkschaften können laut Gesetz mit Arbeitgebern Tarifverträge aushandeln. Beim Verhandeln von Flächentarifverträgen, die für ganze Branchen und Regionen gelten, kommen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammen.
Wer sind die Vertragsparteien?
Als Vertragsparteien können auf der Seite der Arbeitnehmer nur Verbände Parteien eines Gesamtarbeitsvertrages sein,. Auf der Arbeitgeberseite können hingegen Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber stehen. Der Verband muss eine juristische Person sein. Der Verband muss von der Gegenseite unabhängig sein.
Welche Gruppen haben kein Streikrecht?
Streiken darf fast jeder, da das Streikrecht im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Abs. 3 GG). Ausgenommen sind allerdings Beamte: Sie dürfen sich zwar in Gewerkschaften organisieren, da ihre Arbeitsverträge mit dem Staat aber nicht tariflich verhandelbar sind, gibt es auch keine Legitimation für einen Streik.