Welche Waffen auf die grüne WBK?
Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Wie lange ist die grüne WBK gültig?
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt. Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt Jägern bestimmte Schusswaffen zu besitzen.
Ist es möglich eine grüne Karte für die Selbstverteidigung zu erhalten?
Zudem ist es auch möglich, eine grüne WBK für Waffen der Selbstverteidigung zu erhalten, wenn dieses Bedürfnis nachweislich vorliegt. Allerdings wird diese Genehmigung eher selten erteilt. Vorrangig sind Jäger, Sportschützen oder auch Erben im Besitzer einer grünen Karte.
Wie erfolgt die Eintragung der Waffe in die WBK?
Daraufhin erfolgt die Eintragung der Waffe in die WBK. Parallel hierzu muss auch der Waffenhändler diese Meldung an die Waffenbehörde schicken. So ist dem Amt bereits bekannt, dass der Sportschütze die Waffe erworben hat und kann die Einhaltung der 14-tägigen Frist überwachen.
Wie kann ich die grüne WBK beantragen?
Bei der Waffenbehörde können Interessierte die gesetzlich vorgeschriebene grüne WBK beantragen. Diese Regelung gilt nicht für Jäger mit einem gültigen Jagdschein. Diese dürfen Langwaffen ohne vorherige Genehmigung kaufen, müssen diese jedoch innerhalb von 14 Tagen der Behörde melden und in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte?
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen. Diese Grund-Voraussetzungen sind ganz klar im Waffengesetz (§4 WaffG) geregelt. Zusammengefasst muss der Antragsteller: das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen,