Welche Waffen darf ich legal besitzen?
Ab 18 Jahren dürfen „freie Waffen“ besessen werden. Freie Waffen sind Waffen, die legal sind und zudem nicht registriert werden müssen (z.B. Druckluftpistole). Für eine Schusswaffe hingegen braucht es eine Waffenbesitzkarte.
Was braucht man für einen Waffenschein in der Schweiz?
Das benötigen Sie für den Erwerb Waffenerwerbsschein: Sie müssen das entsprechende Gesuch mit Auszug aus dem schweizerischen Strafregister und einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID an das kantonale Waffenbüro schicken.
Ist schreckschussmunition frei erhältlich?
In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen. Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.
Welche Waffen darf man in Deutschland besitzen?
Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein?
Voraussetzungen für den Waffenschein
- Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.
- Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen.
- Kein laufendes Verfahren.
- Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben sowie körperliche Eignung.
Was ist die schweizerische Waffengesetzgebung?
Die schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt, da Besitz und Erwerb von Waffen und Munition grundsätzlich jedem unbescholtenen Bürger gestattet wird, sofern das Gesetz dazu keine besonderen Bestimmungen enthält.
Wie benötigen ausländische Staatsangehörige einen Waffenerwerbsschein?
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.
Ist der Erwerb und das Tragen von Waffen verboten?
Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.
Wie lang ist der Vertrag mit Feuerwaffen?
Schriftlicher Vertrag mit Angaben zur übertragenden und zur erwerbenden Person und zur Waffe. Bei Feuerwaffen muss der Veräusserer innerhalb von 30 Tagen den Vertrag an die kantonale Meldestelle des Erwerbers senden.