Welche Waffen sind in einer Waffenverbotszone verboten?
Außerdem gilt das Verbot auch für alle Gegenstände, die als „gefährliche Gegenstände“ klassifiziert werden können. Das Waffenverbot gilt auch für Menschen, die für ihre Waffen eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein haben. Welche Waffen in einer Waffenverbotszone genau verboten sind, geben die Verantwortlichen meist vorher bekannt.
Was ist die Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?
Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung einer allgemeinen Waffen- und Munitionserlaubnis ist das Vorliegen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in der Person des Antragstellers. Dies richtet sich nach § 5 WaffG, der zahlreiche Tatbestände formuliert, die eine entsprechende Zuverlässigkeit ausschließen.
Ist ein Vorgehen gegen die Waffenbehörde aussichtslos?
Im Falle einer Verurteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ist ein Vorgehen gegen die Waffenbehörde in aller Regel aussichtslos, es bleibt im Prinzip nur die Möglichkeit gegen das Strafurteil vorzugehen, um die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 zu beseitigen.
Was sind legale Waffen zur Selbstverteidigung?
Legale Waffen zur Selbstverteidigung: Ketten Ketten eigne sich super da sie so gut wie überall zu finden sind. Aus alten Motoren, Fahrrädern oder auf Schrottplätzen. Man kann sie benutzen, um seine Unterkunft zu befestigen, oder sich vor Angreifern zu schützen.
Was ist mit den beiden Kurzwaffen geregelt?
Aber mit den beiden anderen Kurzwaffen ist das Kontingent voll und man muss sich etwas mehr Gedanken über weitere Anschaffungen machen. Für Sportschützen ist dies recht genau geregelt im §14 Abs. 3 WaffG: Also das Wichtigste dabei ist, dass es ohne die Teilnahme an Wettkämpfen überhaupt nicht geht.
Welche Nahkampfwaffen gibt es im zivilen Bereich?
Zu den auch im zivilen Bereich gängigen Nahkampfwaffen gehören u. a. das Kubotan. Eine Sonderform ist die Garrotte, eine Würgewaffe aus einem mittelstarken Metalldraht mit zwei Griffen.
Welche Kurzwaffen dürfen nicht verboten werden?
Die Regelung hierzu findet man in der WaffvWV Nr. 13.2: BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Ge-schosse mindestens 200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d BJagdG) zugelassen sein.