Welche Werbeslogans sind geschützt?
Slogans als Marke grundsätzlich möglich Slogans sind grundsätzlich als zusammengesetzte Wortmarken schutzfähig. Wenn sie denn unterscheidungskräftig sind und nicht werbeübliche Aussagen transportieren. Marken, und so auch Slogans als Marke, müssen geeignet sein, auf ein Unternehmen als Ursprung hinzuweisen.
Was kostet ein Fachartikel?
Mit Preisen ab 200 bis 300 Euro für den Beispiel-Blog-Artikel solltest du also rechnen. Je spezifischer das Thema und je höher die Anforderungen, desto teurer wird es. Bei Fachthemen, speziell im technischen B2B-Sektor, kosten solche Artikel locker 500 bis 1.000 Euro.
Kann man sich ein Wort schützen lassen?
Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.
Ist ein langer Slogan urheberrechtlich geschützt?
Interessanterweise hat ein langer Slogan größere Chancen, urheberrechtlich geschützt zu sein, während ein kurzer Slogan mehr Chancen hat, wettbewerbs- und/oder markenrechtlichen Schutz zu genießen.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Urheberschaft verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Werk zu nutzen – mit einigen Ausnahmen. Wenn eine Person ein in einer physischen Form festgehaltenes Originalwerk schafft, ist diese Person automatisch Inhaber der Urheberrechte an dem Werk. Viele unterschiedliche Werke können urheberrechtlich geschützt werden.
Ist ein Werbeslogan urheberrechtlich geschützt?
Wenn ein Werbeslogan urheberrechtlichen Schutz genießt, so hat der Rechteinhaber u.a. einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen, der das Urheberrecht verletzt, etwa durch unberechtigtes Vervielfältigen (Kopieren, § 16 UrhG) des Slogans oder durch dessen Abwandlung (Bearbeitung, § 23 UrhG).
Ist es möglich, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen?
Ja, in manchen Fällen ist es möglich, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen, ohne das Recht des Urheberrechtsinhabers zu verletzen. Genaueres hierzu erläutert das Prinzip der fairen Verwendung, “ Fair Use „. Beachten Sie unbedingt, dass Ihre Inhalte aufgrund einer Urheberrechtsbeschwerde entfernt werden können, auch wenn Sie