Welche Werke stehen unter dem Schutz des Urheberrechts?
Als Grundregel kann für Sie zunächst gelten: Alle Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke urheberrechtlichen Schutz. Hinweis: Auch wenn eine einfache Fotografie nicht von dieser Werkkategorie erfasst wird, ist der Fotograf nicht schutzlos gestellt.
Welche Rechte sieht das Urheberrecht vor?
Die Befugnisse des Urhebers sind in verschiedene Ausprägungen zu gliedern: Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (ein Dritter darf nicht vorgeben, selbst Urheber zu sein); Recht auf Bestimmung der Urheberbezeichnung (der Urheber kann bestimmen, ob das Werk unter seinem Namen, anonym oder unter einem Pseudonym …
Sind kreative Werke urheberrechtlich geschützt?
Nicht alle kreativen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Es gibt viele Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechtsschutzes. So schützt das Urheberrecht kreative Werke beispielsweise nur für eingeschränkte Zeiträume. Nach Ablauf des Schutzzeitraums gehen die urheberrechtlich geschützten Werke in öffentliches Eigentum über.
Welche Werke sind schutzfähig?
Die wichtigsten Beispiele schutzfähiger Werke werden in § 2 Absatz 1 des Urhebergesetzes (UrhG) genannt: Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
Ist ein kreatives Werk schützenswert?
Damit ein kreatives Werk überhaupt schützenswert ist, muss die nötige Schöpfungshöhe erreicht werden. Bei Fotos ist dies z.B. (fast) immer der Fall. Interessant wird es erst bei anderen Bildern oder Texten.
Welche Urheberrechtsbestimmungen gelten bei Werkverwertungen im Internet?
Es ist aber stets und insbesondere bei Werkverwertungen im Internet sinnvoll, den Urheber des Werkes anzugeben und auf die Regelungen des Urheberrechts hinzuweisen. Dabei sollte ein Hinweis auf die §§ 53, 54 UrhG erfolgen, die die Zulässigkeit der Vervielfältigung und die Vergütungspflicht regeln.