Welche wichtige Bestimmungen sind fur den Arbeitgeber wichtig?

Welche wichtige Bestimmungen sind für den Arbeitgeber wichtig?

Die Kenntnis des für seinen Betrieb anzuwendenden Kollektivvertrages (KV) ist für den Arbeitgeber von großer Bedeutung, da Kollektivverträge wichtige (und vor allem zwingende) Bestimmungen über die konkrete Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses enthalten.

Wann dürfen Auszubildende bis 23 Uhr beschäftigt werden?

In Schichtbetrieben dürfen Auszubildende wie auch die Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter bis 23 Uhr beschäftigt werden. Falls dies unnötige, verkehrsbedingte Wartezeiten vermeidet, gilt das auch bis 23.30 Uhr. Achtung. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Falle 12 freie Stunden liegen.

Wie viele Stunden pro Woche dürfen Jugendliche arbeiten?

Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten: Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, um gemeinsam mit den Erwachsenen das verlängerte Wochenende beginnen zu können.

Was ist die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz?

Die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz. Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten: Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden,…

Wie können sie den Stundensatz ihrer Mitarbeiter berechnen?

Mit diesem Lohnkostenrechner (Personalkostenrechner) können Sie den Stundensatz für einen Mitarbeiter, sowie die monatlichen oder jährlichen Personalkosten berechnen. Ermitteln Sie , wie viel Sie Ihr Mitarbeiter pro Stunde / Monat / Jahr wirklich kostet.

Wie wird der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung eingestuft?

Bei einer Umreihung wird der Arbeitnehmer (weil sich z. B. sein Tätigkeitsbereich geändert hat) in eine neue Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe eingestuft.

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