Welche Wirkung hat eine Bindung an einen Tarifvertrag?

Welche Wirkung hat eine Bindung an einen Tarifvertrag?

Tarifverträge finden Anwendung, wenn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer über eine Verbandsmitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien an den Tarifvertrag gebunden sind (Tarifbindung). Endet der Tarifvertrag, so gilt sein Inhalt kraft Nachwirkung weiter, bis eine abweichende Abmachung vereinbart wird.

Für wen gelten die Wirkungen eines Tarifvertrages?

Der Tarifvertrag gilt für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also für Mitglieder von Arbeitgeberverbänden, für individuell vertragschließende Arbeitgeber und für gewerkschaftlich organisierte ArbeitnehmerInnen.

In welchen Fällen kann die Bindung an einen Tarifvertrag enden?

Tarifbindung durch Mitgliedschaft Abweichungen von einem Tarifvertrag sind nur möglich, sofern der Tarifvertrag es selbst zulässt (Öffnungsklausel) oder die Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (Günstigkeitsprinzip).

Für wen gelten die Bestimmungen eines Tarifvertrages wenn er nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde?

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören.

Können Arbeitgeber von den Bestimmungen des Tarifvertrages abweichen?

Die Arbeitsverhältnisse werden bei Tarifbindung durch den Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gestaltet, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die einzelnen Regelungen kennen. Eine Abweichung von dem Tarifvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ist jedoch jederzeit möglich (z. B. übertarifliche Vergütung).

Wie kann ein Tarifvertrag Geltung erlangen?

Damit ein Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis gilt, müssen beide Vertragsparteien tarifgebunden sein. Arbeitgeber sind grundsätzlich tarifgebunden, wenn sie Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind und in den fachlichen (z.B. Branche) und örtlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrags fallen.

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