Welche Zeitungsartikel sind urheberrechtlichen geschützt?
I. Anwendbarkeit des UrhG (Zeitungsartikel als „Werk“) Das Urheberrecht schützt „Werke“, § 1 UrhG. Zunächst ist daher zu fragen, ob Zeitungsartikel urheberrechtlich geschützt sind. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG sind sog. „Schriftwerke“ geschützt. Das sind geschriebene Texte.
Welche Urheberrechte werden vom Urheberrecht geschützt?
Welche Werke werden vom Urheberrecht geschützt? Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (vgl. § 1 UrhG ). Werke sind dabei nur persönliche geistige Schöpfungen ( § 2 Abs. 2 UrhG ). Sprachwerke, wie Texte, Romane, Reden und Computerprogramme
Was sind die Urheberrechte von Zeitschriften und Zeitungen?
Dieser Sammelbegriff umfasst verschiedenste Texte – wie Romane und Gedichte –, Reden sowie Computerprogramme. Zudem können laut Urheberrecht Zeitschriften- und Zeitungsartikel als Sprachwerk gelten.
Warum spielt das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel keine Rolle?
Grundsätzlich spielt es für das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel keine Rolle, auf welcher Art und Weise dieser veröffentlicht wurde. Es gelten also für beide Varianten die identischen Schutzrechte gemäß UrhG.
Was ist der englische Begriff für das Urheberrecht?
Historisch ist der englische Begriff für das Urheberrecht „copyright“ auf das Buch bzw. den Buchdruck zurückzuführen. Dabei handelte es sich um die Erlaubnis zur Herstellung von Vervielfältigungen („the right to copy“).
Welche Urheberrechte sind nach deutschem Urheberrecht geschützt?
Da nach deutschem Urheberrecht kreativ gestaltete Texte geschützt sind, muss grundsätzlich für die Veröffentlichung des Volltexts eines Zeitungsartikels (und auch von Fotos) im Internet die Erlaubnis des Zeitungsverlags bzw. des Fotografen und ggf. auch der abgebildeten Person eingeholt werden (bzw.