Welche Ziele verfolgt der Staat mithilfe des Budgets?
Welche Ziele verfolgt der Staat mithilfe des Budgets? Vermögensverteilung sollen einerseits durch eine stärkere Besteuerung hoher Einkom-men und Vermögen und andererseits durch diverse Förderungen und Zahlungen an sozial Schwächere abgefedert werden (Fachausdruck „Distributionsfunktion“ des Staates).
Was ist der Budgetkreislauf?
Der Budgetkreislauf (auch: Haushaltskreislauf) ist ein aus mehreren Phasen bestehendes Prozedere, welches ein jeder Haushalt zu durchlaufen hat.
Wie gliedert sich das Budget?
Der Bundeshaushalt wird in Rubriken, Untergliederungen, Globalbudgets und Detailbudgets gegliedert. Untergliederungen werden nach sachorientierten Gesichtspunkten in Globalbudgets gegliedert, welche sachlich zusammengehörige Verwaltungsbereiche darstellen und eine gesetzliche Bin- dungswirkung entfalten.
Wie kommt das Budget zu Stande?
Das Budget wird vom Nationalrat in Form des Bundesfinanzgesetzes bewilligt. Er erhält vom Finanzminister regelmäßig Berichte z.B. über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, über Vorbelastungen künftiger Budgets, über die Entwicklung der Finanzschulden und Bundeshaftungen oder auch den Verkauf von Bundesvermögen.
Wer beschließt den österreichischen Bundeshaushalt?
Siehe Grundsätze der Haushaltsführung. Der Nationalrat beschließt den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG). Das Recht, den Bundeshaushalt zu bewilligen, gehört zu den wichtigsten Befugnissen des Nationalrats.
Wie wird das Budget in Österreich kontrolliert?
Für die Kontrolle des Vollzugs des Budgets des Bundes steht dem Nationalrat der Rechnungshof als Hilfsorgan zur Verfügung. Die Grundlage für die endgültige Budgetkontrolle des Nationalrates bildet der Bundesrechnungsabschluss, dessen Genehmigung in Gesetzesform zu erfolgen hat.
Was ist das bundesfinanzrahmengesetz?
Das neue Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ermöglicht erstmals eine mittelfristige Budgetplanung. Das BFRG legt verbindliche Ausgabenobergrenzen, welche ab der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform per 1. Jänner 2013 Auszahlungsobergrenzen genannt werden, für vier Jahre in die Zukunft und für fünf „Rubriken“ fest.