Welche Zinsen fallen unter die Zinsschranke?
Zinsen im Rahmen der Zinsschranke Unter Anwendung dieser Definition auf Zinserträge werden Zinserträge im Sinne der Zinsschranke bestimmt als Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Nicht zu dem Zinsbegriff sollen z.B. Dividenden, Skonti und Boni, Zinsen nach §§ 233ff.
Was fällt unter die Zinsschranke?
Unter der sog. Zinsschranke versteht man die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdkapital.
Wann greift die Zinsschranke?
Übersteigen die Zinsaufwendungen an »schädliche« Fremdkapitalgeber diesen Betrag, ist die Grundregel der Zinsschranke anwendbar und nur Zinsaufwendungen bis zu 30 % des steuerlichen EBITDA sind als → Betriebsausgaben steuerlich abziehbar.
Was ist der Nettozinsaufwand?
Der Nettozinsaufwand (Zinsaufwendungen ./. Zinserträge) ist in Höhe von 30% des verrechenbaren EBITDA abzugsfähig (siehe auch Berechnungsbeispiel oben): Übersteigt das verrechenbare EBITDA den Nettozinsaufwand, ist der übersteigende Betrag (nach § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG) vorzutragen.
Was ist ein Zinsvortrag?
Begriff im Rahmen der Zinsschranken-Regelung: Können Zinsaufwendungen eines Betriebs aufgrund der Beschränkungen der Zinsschranke nicht abgezogen werden, sind diese in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen (sog. „Zinsvortrag“, § 4h I S. 2 EStG).
Was ist eine Rückausnahme?
1 BGB: Wer die gekaufte Sache unmöglichkeitsbedingt nicht erhält, muss sie nicht bezahlen. 1 BGB. Technisch bedeutet diese Rückausnahme: Es gilt wieder die ursprüngliche Regel.
Was ist ein Ebitda Vortrag?
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber den sog. EBITDA-Vortrag eingeführt. Übersteigt das verrechenbare EBITDA eines Jahres die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen eines Betriebs, ist es gem. EBITDA-Vortrag).