FAQ

Welchem besonderen Schutz unterliegen Betriebsratsmitglieder?

Welchem besonderen Schutz unterliegen Betriebsratsmitglieder?

Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern ist in § 15 Kündigungsschutzgesetz geregelt. Diese Vorschrift bestimmt zunächst einmal, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds grundsätzlich unzulässig ist. 1 Kündigungsschutzgesetz vor.

Wie lange hat man als betriebsratsmitglied Kündigungsschutz?

Wie lange hat der Betriebsrat nach Beendigung seiner Amtszeit einen besonderen Kündigungsschutz? Auch nach Beendigung der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds ist dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen, und zwar ein Jahr lang, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit.

Ist man unkündbar wenn man im Betriebsrat ist?

Auch wenn dieser Irrglaube weit verbreitet ist: Schlichtweg unkündbar sind Betriebsräte keinesfalls. Richtig ist vielmehr, dass sie nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden können, für sie also ein Sonderkündigungsschutz gilt.

Wie ist der Betriebsrat im Betrieb geschützt?

Kündigungs- und Entlassungsschutz Dabei hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Schutz der Betriebsratsmitglieder wahrzunehmen. Der besondere Schutz für Betriebsratsmitglieder beginnt mit der Annahme der Wahl und endet drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat.

Warum sind Betriebsräte besonders geschützt?

Zusätzlich haben Betriebsräte aber einen besonderen Kündigungsschutz, den normale Arbeitnehmer nicht haben. Sie sind deshalb viel stärker vor einer Kündigung geschützt als normale Arbeitnehmer. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam.

Wie und wann kann ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat entfernt werden?

Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

In welchem Fall verstößt ein betriebsratsmitglied gegen seine gesetzlichen Pflichten?

Das Betriebsratsmitglied muss die Pflicht schuldhaft verletzt haben. Das bedeutet, das Mitglied muss vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um eine „grobe“ Pflichtverletzung handeln. Eine leichte Pflichtverletzung reicht für einen Ausschluss deshalb nicht aus.

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