Welchem Schutz unterliegen Computerprogramme?
Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
Sind Computerprogramme urheberrechtlich geschützt?
Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um „individuelle Werke“ handelt, die das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (§ 69a Absatz 3 Satz 1 UrhG) . Diese Voraussetzung ist bei den meisten Computerprogrammen in der Regel erfüllt.
Wer ist Mit -) Urheber eines Computerprogramms?
Gemäß Art 2 Abs 1 SoftwareRL können die Mitgliedstaaten weiters auch sog Kollektivwerke vorsehen. Als Urheber des Computerprogramms gilt in diesem Fall nicht der tatsächliche Schöpfer des Computerprogramms, sondern die Person, die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats als Schöpfer anzusehen ist.
Welche Urheberrechte gelten für Computerprogramme?
Der Programmierer gilt laut Urheberrecht für Computerprogramme als Urheber. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) listet unter § 2 auf, welche Werke als geschützt gelten, dabei werden neben Werken der Musik, Lichtbildwerken sowie Filmwerken auch explizit Computerprogramme aufgezählt.
Wie viel kostet ein Computerprogramm?
Software mit einem Preis zwischen 800 und 1000 Euro. Computerprogramme gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter. Ihre Anschaffungskosten sind in der Regel über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abzuschreiben.
Ist der Schutz von Computerprogrammen auf einer anderen Rechtsgrundlage zulässig?
Nach Art 9 Abs 1 SoftwareRL bleibt neben dem urheberrechtlichen Schutz ergänzend aber auch der Schutz von Computerprogrammen auf einer anderen Rechtsgrundlage, wie etwa dem Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder dem Halbleiterschutz, zulässig.
Wie werden Computerprogramme geschützt?
Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.