Welchen Zweck hat das Konsumentenschutzgesetz?
Das Konsumentenschutzgesetz KSchG, Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 140/1979, ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Übervorteilung, wie die Juristen die Benachteiligung nennen, schützen.
Was versteht man unter dem Konsumentenschutzgesetz?
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden. Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite. Ausdrücklich ausgenommen vom Anwendungsbereich des KSchG sind Arbeitsverträge.
Was regelt das österreichische Konsumentenschutzgesetz?
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979 , ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Benachteiligung schützen.
Wann gilt der Konsumentenschutz?
Das Konsumentenschutzgesetz ist anzuwenden, wenn einer Unternehmerin/einem Unternehmer eine „Nicht-Unternehmerin“/ein „Nicht-Unternehmer“ (eine Verbraucherin/ein Verbraucher) gegenübersteht und mit dieser/diesem einen Vertrag abschließt.
Was ist ein Gründungsgeschäft?
rechtlich notwendige Geschäfte einer natürlichen Person zur Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Gründungsgeschäfte zählen noch nicht zum Betrieb des Unternehmens.
In welchen Fällen besteht ein Rücktrittsrecht?
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Welche Bestimmungen sieht das Gesetz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor?
Sie regelt, dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher aus der EU grundsätzlich den gleichen Zugang zu allen Online-Shops in der EU haben sollen. Internetseiten sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem vorübergehenden Aufenthaltsort der Verbraucherin/des Verbrauchers „geblockt“ werden.
Welche Gesetze regeln den Verbraucherschutz?
Regelungen und Rechtsnormen finden sich beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in der Kosmetik-Verordnung (KosmetikV), im Arzneimittelgesetz (AMG), in der Insolvenzordnung (InsO), in der Fluggastrechte-Verordnung oder im Wettbewerbsrecht (UWG).
Ist Konsumentenschutz kostenlos?
Kostenlos telefonisch informieren Der VKI hilft: Unabhängig, kompetent und schnell. Wir sind auf Ihrer Seite in Konsumentenfragen und für Ihr Recht im Streitfall.