Welcher Artikel hat Erlaubnis?
eine Erlaubnis, viele Erlaubnisse Der bestimmte Artikel für Substantive ist im Nominativ Plural immer die – welches Genus das Wort hat, interessiert dich für diese Frage gar nicht. Für unser Beispiel ist die korrekte Form mit dem bestimmten Artikel also die Erlaubnisse.
Was ist Genehmigungsbehörde?
Genehmigungsbehörden sind die für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen Behörden, z.B. Regierungspräsidien, Wasser- oder Forstbehörden.
Was ist eine Genehmigungsurkunde?
Bezeichnung der Verkehrsart, für die die Genehmigung erteilt wird, im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen auch der Verkehrsform, 3.
Was meint er mit Pass auf dich auf?
Ein „Pass auf dich auf“ kann eine kleine Liebeserklärung sein oder Fürsorge ausdrücken. Es kann in seltenen Fällen natürlich auch das Bedürfnis zeigen, dich zu kontrollieren. In der Regel steckt dahinter aber Zuneigung und der Wunsch, dich (heile) wiederzusehen.
Was ist der Plural von Erlaubnis?
Man sagt also eine Erlaubnis. Der Plural von Erlaubnis ist Erlaubnisse. Für die Pluralform gibt es im Deutschen logischere Regeln als für das Genus – aber leider trotzdem ein paar Ausnahmen, die du lernen musst. Viel leichter ist es mit den Artikeln im Plural.
Was ist die Erlaubnis?
Genehmigung, Zustimmung; Bestätigung, dass jemand etwas tun darf mit Ihrer Erlaubnis (Höflichkeitsfloskel; wenn Sie erlauben; in der Annahme, dass es Ihnen recht ist) fange ich jetzt an die Erlaubnis; Genitiv: der Erlaubnis, Plural: die Erlaubnisse (Plural selten) Wussten Sie schon? Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Wie endet das Verfahren mit der Erlaubnis?
Der Antragsteller hat die Stellung eines am Verfahren Beteiligten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG). Das Verfahren endet mit der Erteilung oder Versagung der Erlaubnis. Beide sind ein Verwaltungsakt, so dass die Versagung der Erlaubnis durch Rechtsmittel angefochten werden kann.
Wie kommt es zur Versagung der Erlaubnis?
Häufig kommt es zur Versagung der Erlaubnis, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt (etwa § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, § 11 BBergG).