Welcher Arzt darf arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen?
Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) darf der Arbeitgeber für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nur Ärztinnen und Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen.
Wo macht man eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Sie können diese sehr gerne an Ihren Hausarzt weiter geben. Auf der Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der Untersuchung.
Wer darf Eignungsuntersuchungen durchführen?
Grundlage für Eignungsuntersuchungen sind individuell oder kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die bestimmte fachliche Qualifikationen des Arztes oder der Ärztin fordern.
Wer führt G42 durch?
Eine G 42 Vorsorgeuntersuchung ist von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchzuführen.
Was gehört zur G25-Untersuchung?
In ihrem Rahmen werden Beschäftigte untersucht, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Dazu gehören z. B. das Führen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flurförderfahrzeugen oder Hebezeugen, die Steuerung von Regalbediengeräten sowie Überwachungstätigkeiten in Leitständen.
Wann muss eine G25-Untersuchung durchgeführt werden?
Die empfohlenen Untersuchungsintervalle für Nachuntersuchungen sind vom Alter abhängig. Die Frist bis zur Wiederholung der Untersuchung nach dem G 25 sollte bei Beschäftigten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 60 Monate (d.h. maximal fünf Jahre) betragen.
Wer darf G42 durchführen?
Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen? Die ArbmedVV schreibt vor, dass der Arbeitgeber für eine G Untersuchung einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss.