Welcher MDK ist für mich zuständig?
Zuständig für einen Begutachtungsfall ist in der Regel der dem jeweiligen Wohnort des oder der Versicherten zugeordnete MDK. Es gibt aber auch für spezielle Fragestellungen sog. Kompetenzzentren des MDK, z.B. für Geriatrie und Onkologie.
Hat jede Krankenkasse einen eigenen medizinischen Dienst?
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. In Nordrhein-Westfalen gibt es den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe. Es gibt insgesamt 15 MDK.
Wo hat der MDK seinen Sitz?
Organisation. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat seinen Sitz in Münster und ist mit 26 Niederlassungen (Begutachtungs- und Beratungsstellen) in drei Bezirken vertreten.
Wann beauftragt die Krankenkasse den MDK?
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Welche Fragen stellt der MDK bei der Begutachtung?
Fragen bei der MDK Begutachtung
- Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche?
- Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
- Welche Hilfsmittel benutzen Sie? (
- Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
- Wie viel Zeit benötigen sie pro Woche für die Pflege?
Wer bestellt den Medizinischen Dienst?
Das Wichtigste in Kürze: Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu.