Welcher Mietvertrag ist der beste?
In vielen Fällen haben Mieter und Vermieter gar kein Interesse daran, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen. Etwa dann, wenn der Vermieter die Wohnung in absehbarer Zeit für sich selbst nutzen möchte oder der Mieter den Wohnraum nur vorübergehend benötigt. In den Fällen ist ein Zeitmietvertrag die beste Lösung.
Ist es rechtens eine Mindestmietdauer?
Eine Mindestmietdauer ist grundsätzlich rechtens, es gibt aber Ausnahmen. Vorformulierte Kündigungsverzichtsklauseln dürfen Mieter laut BGH-Urteil maximal 4 Jahre an einen Mietvertrag binden. Mieter können nur vor dem Ende der Mindestmietdauer kündigen, wenn ein Fall von „Unzumutbarkeit” (siehe Kapitel 3) vorliegt.
Woher bekomme ich einen Mietvertrag Vordruck?
Einen korrekten Mietvertrag zu erstellen ist meist sehr zeitaufwändig. Entsprechende Formulare können zum Beispiel in Schreibwarengeschäften erworben werden.
Wer bekommt das Original des Mietvertrages?
Wenn im Mietvertrag die Unterschrift des Vermieters fehlt, ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Bei Gründung einer WG müssen alle Hauptmieter unterschreiben. In der Regel werden dazu zwei Ausdrucke erstellt und beide im Original unterzeichnet. Andernfalls erhält der Vermieter das Original und der Mieter eine Kopie.
Was muss unbedingt in einem Mietvertrag geregelt sein?
Der Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Der Mieter wird demgegenüber verpflichtet, an den Vermieter den vertraglich vereinbarten Mietzins (die Miete) zu zahlen und die Benutzung nur im vertraglich festgelegten Rahmen auszuüben.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse in Hamburg?
Erst im Juni 2020 wurde die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet um fünf weitere Jahre verlängert. In der Theorie sieht diese vor: Wer eine neue Wohnung anmietet, muss höchstens eine Summe zahlen, die um zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt.
Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Hamburg?
Juni 2020 ausgelaufen ist, hat der Senat mit Wirkung ab 1. Juli 2020 erneut eine Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit gilt die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre für das gesamte Hamburger Gebiet.