Welcher Preis zählt im Laden?
Rechtlich ist es so, dass Preisangaben im Laden oder in Werbeprospekten nur eine „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ an den potentiellen Kaufinteressierten darstellen. Juristen bezeichnen diesen rechtlichen Umstand mit dem Fachbegriff „invitatio ad offerendum“.
Waren im Regal Angebot oder Anpreisung?
Ware im Regal (wie auch im Schaufenster, in Katalogen und Onlineshops) stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Anpreisung der Ware. Juristen nennen es Invitatio ad offerendum („Einladung“ zur Abgabe eines Angebots).
Ist eine Preisinformation verbindlich?
Wie die Zeitschrift „connect“ berichtet, sind Preise im Internet keine verbindlichen Angebote, sondern eine so genannte „Invitatio ad offerendum“ (Einladung zum Angebot). Bindend sei erst der Preis, den Käufer und Verkäufer gegenseitig im Vertrag bestätigen.
Wie lange kann man einen Kaufvertrag anfechten?
Den anfechten kann man einen Vertrag nur, wenn man sich geirrt hat, den Vertrag aufgrund einer Täuschung oder gar unter Zwang abgeschlossen hat. Das ist rechtlich also schon ein ganz anderes Kaliber, als das Zurückschicken der Ware wegen Nichtgefallen. So kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden.
Wie lange kann man einen Vertrag anfechten?
Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung. Das Recht auf Anfechtung verjährt nach 10 Jahren: Eine Vertragsanfechtung ist dann nicht mehr möglich.
Wann ist ein Kaufvertrag nichtig oder anfechtbar?
Nichtigkeit tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt (v.a. wucherisch ist, Wucher), der gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Form ermangelt (§ 125 BGB) oder wirksam angefochten ist (§ 142 BGB, Anfechtung).
Was versteht man unter Anfechtbarkeit?
Die Anfechtung ist ein rechtliches Mittel, um ein zu Stande gekommenes, jedoch mit Mängeln behaftetes Rechtsgeschäft mit rückwirkender Kraft nichtig werden zu lassen (§ 142 BGB). Gründe, die eine Anfechtung rechtfertigen, sind: Der Irrtum als eine falsche Vorstellung über Tatsachen (§ 119 BGB).
Was versteht man unter Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften?
Nichtige Rechtsgeschäfte bzw. Willenserklärungen leiden an einem derart schweren Fehler, dass die beabsichtigten Rechtsfolgen nicht eintreten können/nicht eintreten dürfen. Anfechtbare Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte sind dagegen wirksam und damit gültig.