Welcher Sozialversicherungsträger ist zuständig?
Zuständig sind alle Reha-Träger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Unfallversicherung, Agenturen für Arbeit, Jugendhilfe-Träger, Eingliederungshilfe-Träger, Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge).
Wie viele Sozialversicherungsträger gibt es?
Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung gewähren Schutz gegen Einkommensausfall durch Krankheit, Unfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit.
Welche Krankenkasse ist für mich zuständig?
Der Zuständigkeitsbereich einer Krankenkasse (Bezirk) ergibt sich aus ihrer Satzung. Der Bezirk von Ortskrankenkassen erstreckt sich auf ein oder mehrere Bundesländer. Betriebskrankenkassen sind für einen oder mehrere Betriebe eines oder mehrerer Arbeitgebers zuständig.
Wer ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Kliniken?
Als zuständiger Unfallversicherungsträger sorgt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit einer optimalen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit.
Wer hat den Versicherungsantrag gestellt?
Derjenige, der den Versicherungsantrag gestellt hat ist in der Regel auch der Versicherungsnehmer. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Aushändigung der Versicherungspolice seitens des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein.
Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versichert und regelmäßig Beitragszahler?
Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler. Im zweiten Fall liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor. Der Versicherungsnehmer ist ungleich der versicherten Person, zahlt aber die Beiträge (Vertrag für fremde Rechnung).
Was ist eine versicherte Person?
Versicherte Person. Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann in seinem Namen für einen anderen einen Versicherungsvertrag abschließen. Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Personal- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt, § 150 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Welche Vertragsparteien treten beim Versicherungsvertrag auf?
Beim gegenseitigen Versicherungsvertrag treten der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf.