Welches Arbeitspapier benötigt der Arbeitgeber für das Abführen der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Wer Sozialversicherungsbeiträge melden und abführen will, braucht für sein Unternehmen eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit.
Wie ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung festgesetzt?
Er liegt seit 1970 zwischen 17 Prozent und 20,3 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2018 unverändert bei 24,7 %….Rentenversicherung.
| Zeitraum | Beitragssatz allgemeine Rentenvers. | Beitragssatz knappschaftl. Rentenvers. |
|---|---|---|
| ab 01.01.2018 | 18,6 % | 24,7 % |
Wie ist die Meldung zur Sozialversicherung abzugeben?
Die Meldungen zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteueranmeldungen hat der Arbeitgeber abzugeben. Bei der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung hat grundsätzlich der Verleiher die Meldungen abzugeben. Der Arbeitgeber kann die Aufgabe delegieren, etwa an einen Lohnbuchhalter oder den Steuerberater.
Kann ein Arbeitnehmer über die Sozialversicherungsbeiträge informiert werden?
Versicherte müssen von der Krankenkasse über ihre gespeicherten Daten informiert werden. Hat ein Arbeitnehmer begründete Zweifel daran, dass sein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, kann er von der Krankenkasse Auskunft verlangen. Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen.
Wie haftet der Arbeitgeber für die Sozialversicherung?
Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die richtige Berechnung, sondern auch für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (§ 28e SGB IV). Denn bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist allein der Arbeitgeber gegenüber den Einzugsstellen Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, also der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile.
Hat der Arbeitgeber einen Beitragsnachweis vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln?
Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln; dies gilt nicht hinsichtlich der Beschäftigten in privaten Haushalten bei Verwendung von Haushaltsschecks.