Welches Einkommen bei zuzahlungsbefreiung?
Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen: 30.000 € minus Freibetrag für Ehegatte (= erster Haushaltsangehöriger): 5.922 € minus Freibetrag für 2 Kinder: 16.776 € (2 x 8.388 €)
Wann ist man von Zuzahlungen befreit?
Kinder und Jugendliche sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Alle anderen zahlen höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner.
Wann bekomme ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung?
Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren.
Sind Rentner von der Zuzahlung befreit?
Zuzahlungsbefreiung für Rentner: So wird die Belastungsgrenze errechnet. Dazu ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat ein Jahreseinkommen beziehungsweise eine Rente von 15.000 €. Die Belastungsgrenze bei 2% liegt dann bei 300 €. Für chronisch Kranke ist die Belastungsgrenze bei nur 1% erreicht.
Wie wird die zuzahlungsgrenze berechnet?
Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Belastungsgrenze, bis zu deren Höhe er je Kalenderjahr Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Ist das Übergangsgeld weniger als Krankengeld?
Wer aus dem Bezug von Krankengeld in eine Reha -Maßnahme geht, muss das Übergangsgeld beantragen. Die Krankenkassen zahlen während der Reha kein Krankengeld. Aufgrund der Berechnungsgrundlage fällt das Übergangsgeld niedriger aus als das Krankengeld.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für chronisch Kranke?
Chronisch kranke Menschen müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von einem Prozent ihres Bruttoeinkommens leisten. Laut Gesetz benötigen sie dazu jedes Jahr neu eine ärztliche Bescheinigung über ihren Status.