Welches Elternteil sollte Kindergeld beantragen?

Welches Elternteil sollte Kindergeld beantragen?

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

Wie viel Kindergeld bekommt man wenn man auszieht?

Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.

Kann ich mein eigenes Kindergeld beantragen?

Kinder können im Normalfall keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da es den Eltern zusteht. Bezugsberechtigt ist immer nur ein Elternteil. Leben die Eltern gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, treffen sie selbst Vereinbarungen, wer den Antrag stellt.

Hat der Vater Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn das Kind weder bei dem einen noch beim anderen Elternteil lebt, dann bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt.

Wer sollte Kindergeld beantragen Beamter oder Angestellter?

Möchten Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld geltend machen, müssen sie den Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beantragen die Leistung dagegen bei ihrem Dienstherrn beziehungsweise der Vergütungsstelle.

Wie viel Unterhalt bekomme ich wenn ich ausziehe?

Unterhalt: Bedarf und Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi.

Wo kann ich Kindergeld beantragen?

Sie müssen Kindergeld und Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Dienststelle der Familienkasse beantragen. Welche das ist, hängt vom Wohnort der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers des Kindergelds oder des Kinderzuschlags ab. Ihre zuständige Dienststelle finden Sie über die Dienststellensuche.

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