Welches Gericht ist für eine Betreuung zuständig?
Landgericht
Zuständig ist das Landgericht. Kann sich der Betroffene im Verfahren über die Anordnung der Betreuung sich selbst nicht äußern, ist weiterhin zu prüfen, ob ihm ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, der im Rahmen dieser Pflegschaft die Rechte des Betroffenen wahrzunehmen hat. Siehe auch unter Verfahrensfähigkeit.
Warum ist die Auflösung einer Wohnung des Betreuten genehmigungspflichtig?
Die Auflösung der Wohnung ist darum eine sehr gravierende Maßnahme für das weitere Leben des Betreuten. § 1907 BGB sieht deshalb ein Genehmigungserfordernis vor, um ihn vor übereilten Entscheidungen seines Betreuers zu schützen.
Wer muss die Wohnung auflösen?
Das Mietrecht zur Wohnungsauflösung sieht folgende Rangfolge der Hinterbliebenen für den Eintritt in das bestehende Mietverhältnis vor: Ehepartner, Lebenspartner. Kinder. Übrige Verwandte und verschwägerte Angehörige.
Was ist die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung?
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.09.2015 Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist ein ganz gravierender Einschnitt ist das Sorgerecht eines Elternteils, aber natürlich auch in die Lebensumstände des betroffenen Kindes.
Wie ist die Aufenthaltsverordnung geändert worden?
„Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3682) geändert worden ist“
Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich?
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen. Allerdings kann die zuständige Behörde eine Verlängerung ausschließen, wenn der Aufenthalt nach seiner Zweckbestimmung nur vorübergehend sein sollte.