Welches Gesetz ist Meinungsfreiheit?
Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Was ist die Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit – eigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen. Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG:
Wie ist die Meinungsfreiheit in Österreich geschützt?
In Österreich ist die Meinungsfreiheit durch Art. 13 StGG und Art. 10 EMRK geschützt. Art. 10 EMRK gewährt hierbei einen größeren Rechtsschutz. Danach kann sich jedermann auf jede Art frei äußern und Äußerungen anderer empfangen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Grundrecht eingeschränkt werden.
Wie geschützt wurde die Meinungsfreiheit durch die Verfassung?
Garantiert wurde die Meinungsfreiheit durch Art. 118 der Weimarer Reichsverfassung. Diese Norm knüpfte in ihrem Wortlaut unmittelbar an § 143 der Paulskirchenverfassung an. Die Verfassung schützte ebenfalls die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Lehre. Nicht ausdrücklich geschützt wurde demgegenüber die Freiheit der Presse.
Wie erfolgt die Gewährleistung der Meinungsfreiheit?
Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG: „ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.