Welches Gesetz legt die Strafmündigkeit fest?
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.
Was wird im jugendgerichtsgesetz geregelt?
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Sein Kerngedanke ist „Erziehung vor Strafe“.
Ist man mit 16 Jahren strafmündig?
Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)). Jugendliche sind nur bedingt strafmündig. Der Begriff Strafmündigkeit ist im Strafgesetzbuch (StGB) nicht verankert – das Gesetz spricht von der Schuldunfähigkeit eines Kindes.
Was passiert wenn ein Kind eine Straftat begeht?
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Stellt sich heraus, dass ein Kind eine Tat alleine verübt hat, werden die Ermittlungen eingestellt. Das heißt aber nicht, dass der Fall damit erledigt ist, denn in vielen Fällen werden die Ermittlungsbehörden das Jugendamt informieren.
Wann ist man nicht strafbar?
Von einer Unzurechnungsfähigkeit gemäß Paragraph 20 StGB wird in der Regel ab einem Promillewert von 3,0 ausgegangen. Geht es jedoch um ein Tötungsdelikt, ist eine Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille maßgeblich. Eine verminderte Schuldfähigkeit ist laut Strafrecht bei 2,0 bis 2,9 Promille möglich.
Für was steht JGG?
Deswegen gibt es ein besonderes Gesetz für Jugendliche, die wegen ihrer Straftaten zum Gericht müssen: Das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das JGG berücksichtigt das Alter und den Entwicklungsstand von Jugendlichen.
Wann wird das JGG angewendet?
Das Jugendstrafrecht ist für alle Beschuldigten zwischen 14 und 17 Jahren (Jugendliche) zwingendes Recht. Für Personen, die bereits 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind (Heranwachsende), können viele Vorschriften des Jugendstrafrechts unter den Voraussetzungen des (§ 105 JGG) angewendet werden.