Welches Institut wurde von der beistandschaft abgelöst?
Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts mit dem Beistandschaftsgesetz eingeführt und ersetzt seitdem die Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder und die vorrangig auf Beratung angelegte Beistandschaft alten Rechts.
Wann endet eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft tritt nur ein, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; sie endet, wenn das Kind sei- nen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet. Dies gilt für die Beistandschaft vor der Geburt des Kindes entsprechend.
Wie lange geht die Beistandschaft vom Jugendamt?
Die Beistandschaft des Jugendamts kann auf Antrag der Mutter bereits vor der Geburt beginnen und endet automatisch mit dem 18. Geburtstag der Kinder.
Wann wird das Familiengericht tätig?
Das Familiengericht wird tätig, wenn Vater oder Mutter einen Antrag stellen. Das Gesetz schreibt vor, dass Verfahren, in denen es um den Aufenthalt des Kindes oder Umgang geht, schnell bearbeitet werden sollen. Aufgabe des Richters ist es, eine Lösung zu finden, die zum „Wohl des Kindes“ ist, mit der es dem Kind also gut geht.
Wie verläuft das Verfahren vor dem Familiengericht?
Wie verläuft das Verfahren vor dem Familiengericht? Das Familiengericht wird tätig, wenn Vater oder Mutter einen Antrag stellen. Das Gesetz schreibt vor, dass Verfahren, in denen es um den Aufenthalt des Kindes oder Umgang geht, schnell bearbeitet werden sollen.
Welche Verfahrensarten gibt es im Familienrecht?
Unterschiedliche Verfahrensgrundsätze bleiben dem Familienrecht auch nach der Einführung des FamFG erhalten. Die verschiedenen Verfahrensarten gliedert das FamFG in drei Gruppen: Familienstreitsachen, Familiensachen und Ehesachen. Bei den Familiensachen unterscheidet das FamFG zunächst Familienstreitsachen und sonstige Familiensachen.
Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?
Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.