Welches ist kein Fall des Erlöschens des schuldverhältnisses?
Die Erfüllung ist damit zwar die vom Gesetz vorgesehene Regel, aber keineswegs der einzige Fall des Erlöschens von Schuldverhältnissen. Erfüllung tritt daher nur ein, wenn der Schuldner an den Gläubiger die geschuldete Leistung ordnungsgemäß bewirkt.
Wie können Schuldverhältnisse beendet werden?
Vereinigen sich Gläubiger und Schuldner, so erlischt das Schuldverhältnis grundsätzlich durch sog. Konfusion. Das Schuldverhältnis begründet neben den sog. Leistungspflichten zugleich auch Verhaltens- und / oder Schutzpflichten, die in § 241 Absatz 2 BGB ausdrücklich genannt werden.
Was ist ein Schuldverhältnis im engeren Sinne?
Das Schuldverhältnis im engeren Sinne bezeichnet die einzelne Leistungsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner und beschreibt somit den Zustand, bei dem sich Anspruch und entsprechende Schuld gegenüberstehen, ohne wie bei den Begriffen „Anspruch“ oder „Schuld“ die Sicht des Gläubiger beziehungsweise die des …
Auf welche Weise entstehen Schuldverhältnisse?
Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen allein durch Verwirklichung des vom Gesetz umschriebenen Tatbestands. So macht sich z.B. nach § 823 Abs. 1 schadensersatzpflichtig, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen rechtwidrig verletzt.
Wann erlöschen Schuldverhältnisse?
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Voraussetzung ist, daß die Leistung in vollem Umfange, am rechten Ort und zur rechten Zeit bewirkt wird.
Welche gesetzlichen Schuldverhältnisse gibt es?
Zu diesen gesetzlichen Schuldverhältnissen gehören insbesondere:
- Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–687 BGB),
- Vindikationslage, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff.
- unerlaubte Handlung (§§ 823–853 BGB),
- ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812–822 BGB).
Was versteht man unter einem Schuldverhältnis?
Ein Schuldverhältnis ist ein rechtlich geordnetes Lebensverhältnis (Rechtsverhältnis), an dem mindestens zwei Personen (Gläubiger und Schuldner) beteiligt sind. Es bildet die Grundlage für bestimmte Leistungspflichten des Schuldners und/oder sonstige Verhaltenspflichten der Parteien.
Wie entstehen rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse?
Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse entstehen durch die Willenserklärung mindestens einer Person. Der Vertrag als wichtigster Unterfall rechtsgeschäftli cher Schuldverhältnisse erfordert mindestens zwei Willenserklärungen von zwei verschiedenen Personen!
Was sind Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse?
Als rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis: (a) Zu einer Person, die Vertragspartei werden sollte, durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Anbahnung eines Vertrags oder ähnliche Geschäftskontakte (§ 311 II BGB); vgl. dazu bei culpa in contrahendo.
Wann gilt die Aufrechnung?
Nach § 387 besteht eine Aufrechnungslage, wenn dem Schuldner eine Forderung gegen den Gläubiger zusteht, die ihrem Gegenstand nach gleichartig ist.