Welches Konto für Gebühren?
Die Gebühren, die Ihnen die Bank für derartige Kosten belastet buchen Sie in Ihrer Buchführung auf das Konto „Nebenkosten des Geldverkehrs“ 4970 (SKR 03) bzw. 6855 (SKR 04).
Wie werden Bearbeitungsgebühren gebucht?
Ein häufig in der Buchhaltung genutzter Kontenrahmen ist der skr03, der sogenannte Standardkontenrahmen 03. Fällt etwa bei der Beantragung eines Kredits oder der Umstellung eines Kontos eine Bearbeitungsgebühr an, so kann dies im SKR03 dem Konto 4970 „Nebenkosten des Geldverkehrs“ vermerkt werden.
Was fällt unter sonstige Abgaben?
Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.
Was wird auf 6430 gebucht?
Die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird auf das Konto „Künstlersozialabgabe“ 4391 (SKR 03) bzw. 6431 (SKR 04) gebucht. Diese Konten müssen unter dem Konto „Sonstige Abgaben“ 4390 (SKR 03) bzw. 6430 (SKR 04) individuell angelegt werden.
Werden Bearbeitungsgebühren versteuert?
Servicegebühren, die Sie mit Ihren Kunden für die laufende Betreuung vereinbaren, unterliegen daher der Umsatzsteuerpflicht. Da die Servicegebührenvereinbarungen zwischen Ihnen und dem Kunden geschlossen wird, sind Sie nach dem Umsatzsteuergesetz der leistende Unternehmer.
Wer darf Bearbeitungsgebühren erheben?
Kraft Gesetz: Bearbeitungsgebühren können von gebührenpflichtigen Amtshandlungen ausgelöst werden. Derartige Bearbeitungsgebühren können von Behörden nicht ohne Rechtsgrund erhoben werden, sondern müssen durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt sein.
Was sind staatliche Abgaben?
Abgaben – ein Sammelbegriff für alle kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen und somit ein Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge. Für die Zahlung von Steuern gibt es keine direkte Gegenleistung.
Welche Konten für Künstlersozialkasse?
1 So kontieren Sie richtig! Die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird auf das Konto „Künstlersozialabgabe“ 4391 (SKR 03) bzw. 6431 (SKR 04) gebucht. Diese Konten müssen unter dem Konto „Sonstige Abgaben“ 4390 (SKR 03) bzw. 6430 (SKR 04) individuell angelegt werden.
Wo buche ich die künstlersozialabgabe hin?
Die Abgabe an die Künstlersozialkasse buchen Sie auf das Konto „Versor- gungskassen“ 4160 (SKR 03) bzw. 6150 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Bank“ 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).