Welches Recht bei nachbarschaftsstreit?
Der Nachbar muss den Überhang nur dulden, wenn die Nutzung seines Grundstücks nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Sorgen aber beispielsweise in sein Grundstück wachsende Äste dafür, dass kein Licht mehr auf sein Grundstück fällt, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung der Äste verlangen.
Wo beschwert man sich über Nachbarn?
In der Regel sollte man sich zunächst an den Nachbarn selbst wenden. Sollte der Nachbar auf die Beschwerde nicht reagieren und das störende Verhalten fortführen, kann der Mieter sich an seinen Vermieter wenden.
Wo bekomme ich Hilfe bei nachbarschaftsstreit?
Aber auch das örtliche Gemeindeamt und die Bezirkshauptmannschaft (bzw das Magistrat) sowie die Sicherheitsbehörden (Polizei) können Ansprechpartner bei Nachbarschaftskonflikten sein.
Wie reagieren auf nachbarschaftsstreit?
Nachbarschaftsstreit: Konflikte mit Nachbarn schlau lösen
- Informieren. Zunächst hilft es, sich zu informieren, ob die Störung auch tatsächlich eine Störung ist.
- Das Gespräch suchen.
- Dritte einschalten.
- Vermieter einschalten.
- Polizei oder Ordnungsamt einschalten.
- Klage.
Was kostet ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht?
Aufgrund der gestiegenen Anwalts- und Gerichtskosten kann ein einfacher Streit unter Nachbarn zu einem großen finanziellen Risiko werden. Je nach Streitwert kann ein Gerichtsverfahren sehr schnell mehrere Tausend Euro kosten.
Was tun wenn der Nachbar sich ständig beschwert?
Wenn der Nachbar nicht einsichtig ist, kann der nächste Schritt sein, dieses Verhalten an den Vermieter zu melden. Wenn sich ein Mieter über unangemessenes Verhalten eines Nachbarn beschwert, sollte der Vermieter wiederum versuchen, den Hausfrieden mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wieder herzustellen.
Was tun wenn Nachbarn einen beobachten?
Aber sollte Ihr Nachbar Sie wiederholt und lasziv beobachten, steht zudem eine Strafbarkeit wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB im Raum. Als letzten Ausweg können Sie daher eine Strafanzeige in Erwägung ziehen. Eine solche können Sie jederzeit – auch ohne Anwalt – bei der Polizei erstatten.