FAQ

Welches Schmerzensgeld ist angemessen?

Welches Schmerzensgeld ist angemessen?

3.1 Schmerzensgeldtabellen für Verkehrsunfälle

Verletzung Schmerzensgeld
HWS-Distorsion 1. Grades, Cervikalsyndrom, fortwährende Schwindelattacken, dreiwöchige stationäre Behandlung, fünfmonatige Arbeitsunfähigkeit 6.000 Euro
Bruch zweier Wirbel 10.000 Euro
Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus 12.000 Euro

Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?

Auch nach dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entschädigung. Erstattungsansprüche für Zahlungen aufgrund von Ansprüchen wegen der Arbeitsunfähigkeit, wie etwa nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz oder aufgrund einer privaten Versicherung, gehen dann auf das Bundesland über, das die Entschädigung leisten muss.

Welche Gebühren darf der Anwalt bestimmen?

In deren Rahmen darf der Anwalt die im Einzelfall anfallenden Anwaltskosten bestimmen darf. Dabei hat er sich in der Regel an die Mittelgebühr zu halten, über die er nur begründet und bei erheblichem Mehraufwand hinausgehen darf. Je höher der Gegenstandswert, desto höher können am Ende auch die Anwaltskosten ausfallen.

Welche Entschädigungsberechtigten kommen in Frage?

Als Entschädigungsberechtigte in Frage kommen Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen einem Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegen und sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden.

Was ist die Grundlage für die Anwaltskosten?

Rechtliche Grundlage für die Anwaltskosten bildet das RVG. Seit dem 01. Juli 2004 ersetzt das RVG die zuvor für die Anwaltskosten verbindliche Bundesrechtsanwalts­gebührenordnung (BRAGO). Ziel dieser Reform war maßgeblich, die Erhöhung der Transparenz der für die Vertretung entstehenden Anwaltskosten.

Kategorie: FAQ

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