Welches Sozialversicherungsrecht gilt wenn Mitarbeiter im EU Ausland leben und per Home Office fur ihren Arbeitgeber in Deutschland arbeiten?

Welches Sozialversicherungsrecht gilt wenn Mitarbeiter im EU Ausland leben und per Home Office für ihren Arbeitgeber in Deutschland arbeiten?

Wenn ein in Deutschland beschäftigter Mitarbeiter vorübergehend ganz oder teilweise im Homeoffice jenseits der Grenze arbeitet, gilt laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) weiterhin das bisherige Sozialversicherungsrecht.

Werde ich im Home Office überwacht?

Das Home Office boomt. Aber auch der Verkauf von spezieller Überwachungs-Software, mit der Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer überwachen und kontrollieren können. Am einfachsten ist das für Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter sich auf Servern des Arbeitsgebers anmelden müssen. …

Wie muss ein Arbeitgeber über eine PC-Überwachung informiert werden?

Deshalb muss ein Arbeitgeber stets den Personal- oder Betriebsrat informieren, wenn eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz eines Mitarbeiters durchgeführt werden soll – sofern diese über eine Stichprobe hinausgeht.

Kann der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz durchführen?

Auch wenn der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz stichprobenartig bzw. aufgrund eines konkreten Verdachts prinzipiell durchführen darf, ist dies nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen erlaubt. Denn wichtig ist, dass der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gewahrt bleibt.

Ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz zulässig?

Kurz & knapp: PC-Überwachung am Arbeitsplatz. Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen. Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig.

Ist die private Nutzung der Arbeits-E-Mail erlaubt?

Aber selbst wenn die private Nutzung der Arbeits-E-Mail nicht erlaubt wurde, gibt das dem Chef nicht automatisch das Recht, eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz durchzuführen, um die Korrespondenz des Angestellten auf einen Generalverdacht hin zu kontrollieren.

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