Wem darf ich Auskunft geben?
Es handelt sich dabei um ein höchstpersönliches Recht des Patienten. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen. Auskünfte an die Familie sind also nur zulässig, wenn von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen ist oder der Patient ausdrücklich zugestimmt hat.
Was darf ein Arzt weitergeben?
Grundlagen: Die ärztliche Schweigepflicht Für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist die Schweigepflicht von grundlegender Bedeutung. Die Schweigepflicht verpflichtet Sie dazu, über die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse der Patienten zu schweigen.
Was ist die Patienteninformation und die Patientenaufklärung?
Demnach sind die Patienteninformation (§ 630c BGB ) und die Patientenaufklärung (§ 630e BGB ) allein Aufgabe des Behandlers. Bei allen ärztlichen Maßnahmen darf also ausschließlich ein Arzt den Patienten aufklären. Primär hat derjenige, der die Maßnahme durchführt, selbst den Patienten aufzuklären.
Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?
Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.
Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?
Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.