Wem gehoren Arbeitsergebnisse?

Wem gehören Arbeitsergebnisse?

1. Sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsergebnisse stehen dem Arbeitgeber zu und gehen vorbehaltlich der nachfolgend in dieser Ziffer X. enthaltenen Regelung in das ausschließliche Eigentum der Arbeitgeber über.

Kann eine Firma Urheber sein?

In Deutschland hingegen wird das sogenannte „Schöpferprinzip“ des § 7 des UrhG vertreten. Danach kann ausschließlich eine natürliche Person als Schöpfer eines Werks Urheber dessen sein. Eine komplette Übertragung des Urheberrechts ist sogar mit Einwilligung des Urhebers rechtlich nicht möglich.

Wem gehört das Urheberrecht?

Neben dem einfachen Nutzungsrecht – der Verwender darf ein Werk für sich selbst, neben weiteren anderen Verwendern nutzen – kann der Urheber auch ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilen. Danach ist nur der Verwender allein zur Nutzung und unter Umständen zur Weitergabe des Werkes berechtigt.

Wer ist im Arbeitsverhältnis Urheber?

Der Arbeitnehmer hat aus einem Arbeitsverhältnis eine sog. „Treuepflicht“ und ist zur Wahrung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Der Arbeitnehmer ist in der Regel Urheber an dem von ihm im Zuge seiner dienstlichen Tätigkeit geschaffenen Werk.

Wem gehört geistiges Eigentum?

Die Rechte an geistigem Eigentum gelten für Immaterialgüter, also Erzeugnisse, die nicht greifbar sind und sich dennoch im Besitz von deren Entwicklern und Schöpfern befinden. Bei diesen Gütern handelt es sich beispielsweise um Bilder, Wörter, Melodien, Ideen, Programme, Erfindungen und Marken.

Wann ist jemand ein Urheber?

Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist gemäß § 7 UrhG, ist ein menschlicher Schöpfer, der insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft ein Werk geschaffen hat, das seine eigene geistige, materielle, intellektuelle, jedenfalls persönliche Schöpfung darstellt, und das als …

Welche Rechte hat der Urheber?

Urheber dürfen bestimmen, wie, wann und ob ihr Werk veröffentlicht wird. Sie dürfen jede Entstellung oder andere Beeinträchtigungen des Werkes unterbinden. Wenn jemand ein Werk weiterbearbeitet, darf es nicht veröffentlicht werden, ohne dass der ursprüngliche Urheber zustimmt.

Wem gehören Erfindungen?

Eine Erfindung gehört in der Regel dem Erfinder. Macht ein Arbeitnehmer auf der Arbeit eine Erfindung, kann es anders aussehen: Wenn sie zu den vertraglichen Pflichten gehört, während der täglichen Arbeit gemacht worden ist und im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, gehört die Erfindung dem Arbeitgeber (Art. 332 OR).

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